Der Verfassungsgerichtshof gibt grünes Licht für die Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare. Spätestens am 1. Jänner 2019 ist es so weit.

Foto: APA/dpa/Arne Dedert

Der Paragraf 44 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs wurde vom Verfassungsgerichtshof zum Teil aufgehoben.

"Die Entscheidung des VfGH hat mir Tränen in die Augen getrieben": DER STANDARD hat unter anderem mit einer Frau gesprochen, die ihre eingetragene Partnerschaft nun in eine Ehe umwandeln darf.

DER STANDARD

Wien – Der Verfassungsgerichtshof hat am Montag die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet. In der Community war die Freude darüber groß – ein Meilenstein, endlich fühle man sich gleich behandelt, lautete der Tenor.

Hosi-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler kritisert im STANDARD-Videointerview das herrschende Eherecht.
DER STANDARD

Der Generalsekretär der Homosexuellen-Initiative (Hosi), Kurt Krickler befürchtet jedoch, dass die neue, vermutlich türkis-blaue Regierung die eingetragene Partnerschaft abschaffen könnte, ohne das derzeit herrschende Eherecht zu reformieren (siehe Video oben).

Für ihn wäre die Ehe in ihrer derzeitigen Form eine Falle, in die nun auch gleichgeschlechtliche Paare tappen können. Er fordert eine umfassende Reform des "reaktionären" österreichischen Eherechts oder die Beibehaltung der Verpartnerung als moderner Alternative, die auch für heterosexuelle Paare gelten sollte.

Die Ehe eine Falle

"Ich möchte nicht, dass wir in einem Jahr dastehen und Lesben und Schwulen dann abraten müssen, zu heiraten", so Krickler. Auch angesichts langwieriger Scheidungsverfahren bezeichnete Krickler das derzeit geltende Eherecht als "Falle".

Zur Frage, ob sich die nächste Bundesregierung dazu durchringen könnte, das Eherecht zu modernisieren, zeigte sich Krickler skeptisch: "Der saurere Apfel für die ÖVP ist, die eingetragene Partnerschaft für verschieden geschlechtliche Paare zu öffnen."

Er könne sich vorstellen, dass die ÖVP Angst vor einer alternativen Option für Heterosexuelle hat, weil diese sich verstärkt von der traditionellen Ehe abwenden und ein moderneres Rechtsinstitut wie die eingetragene Partnerschaft vermehrt in Anspruch nehmen könnten, so Krickler.

Freude in der Community

Lesben, Schwule und Unterstützer feierten am Dienstagabend vor dem Verfassungsgerichtshof in Wien das Urteil.
DER STANDARD

Ob die eingetragene Partnerschaft als alternatives Angebot für Homo- und Heterosexuelle bestehen bleibt und ob das Eherecht in Zukunft reformiert wird, muss die neue Regierung entscheiden. SPÖ, Neos und Grüne bejubeln die Entscheidung der Verfassungsrichter jedenfalls. Die FPÖ hingegen kritisiert die Entscheidung: Man könne Verschiedenes nicht gleich behandeln, meinte Generalsekretär Herbert Kickl. Aus der ÖVP hieß es lediglich, man werde das höchstgerichtliche Urteil akzeptieren.

Gleichgeschlechtliche Paare können die Ehe ab Jänner 2019 schließen, gleichzeitig können sich dann verschiedengeschlechtliche Paare auch verpartnern, sofern die Verpartnerungsregelung die neue Regierung überlebt. (Katrin Burgstaller, Maria von Usslar, 6.12.2017)