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Das Haus, in dem Adolf Hitler am 20. April 1889 geboren wurde, ist durch die Republik Österreich der früheren Besitzerin gegen eine Entschädigung von 310.000 Euro entzogen worden

Foto: Reuters/Foeger

Braunau am Inn – Die ehemalige Besitzerin des Hitler-Geburtshauses in Braunau wehrt sich weiter gegen ihre Enteignung: Laut "Kurier" brachte ihr Anwalt beim Landesgericht Ried einen Antrag auf Festsetzung der Entschädigungshöhe ein, um mehr als die im Bescheid vorgesehenen 310.000 Euro zu bekommen. Zudem will er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befassen.

"Sie hat nichts zu verlieren, ihr wurde alles weggenommen", sagte Anwalt Gerhard Lebitsch zum "Kurier" über seine Mandantin. Er will daher kommende Woche eine Beschwerde beim EMGR in Straßburg einbringen. Eine Prüfung dort könnte Jahre dauern.

Lebitsch ortet in der Enteignung per Maßnahmengesetz, dessen Rechtmäßigkeit der Verfassungsgerichtshof im Sommer bestätigt hat, eine Verletzung der Menschenrechte. Zudem habe die Verhandlung vor dem Höchstgericht "in keiner Weise einem ordentlichen Gerichtsverfahren" entsprochen. (APA, 7.12.2017)