Der Angeklagte bei der ersten Hauptverhandlung im Jänner zwischen Staatsanwalt Christian Kroschl (li.) und Richter Andreas Rom. Der Freispruch überraschte, nach allem, was L. damals zugab, viele.

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Graz/Wien – Die Staatsanwaltschaft Graz hat wenige Tage vor Ablauf der Frist bekanntgegeben, dass sie gegen den Freispruch des steirischen Arztes Eduard L. berufen wird. Der Mann, der von seinen vier erwachsenen Kindern beschuldigt wird, diese in ihrer Kindheit jahrelang psychisch und körperlich gequält zu haben, sie medikamentenabhängig gemacht und mit wiederholten Selbstverstümmelungen und Selbstmorddrohungen terrorisiert zu haben, wurde Ende September überraschend freigesprochen – der STANDARD berichtete.

Die Urteilsbegründung des Richters, der u. a. betonte, dass der Mediziner, der sich einen Schraubenzieher in die Bauchdecke gerammt hat und Nägel in den Penis gehämmert haben soll, glaubhaft sei, weil er regelmäßig zur Kirche gehe, sorgte für Verwunderung in Juristenkreisen. Doch auch die Abweisung vieler Beweise und Zeugen, die den Arzt belasten würden, sorgte für Irritationen.

Nichtigkeitsgründe

In der Erklärung der Staatsanwaltschaft heißt es nun, man führe die Berufung wegen "vorliegender Nichtigkeitsgründe sowie wegen des Ausspruches über die Schuld" aus. Im Hintergrund warten noch andere Anträge und Anzeigen in der Causa auf ihre Erledigung. So hatten etwa die drei Töchter und der Sohn des Beschuldigten den Richter, Andreas Rom, und auch den Staatsanwalt, Christian Kroschl, nach dem erstinstanzlichen Freispruch wegen Amtsmissbrauchs bei der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) angezeigt.

"Der Akt wurde bereits an die Oberstaatsanwaltschaft übermittelt", sagt die Sprecherin der WKStA, Elisabeth Täubl, dem STANDARD, "inhaltlich dürfen wir dazu keine Auskunft geben." Die Oberstaatsanwaltschaft, die für die Causa nun zuständig ist, war für den STANDARD am Freitag nicht erreichbar. Die Kinder des Arztes haben am 6. Dezember ebenso einen Berufungsantrag wegen Nichtigkeit eingebracht. Gleichzeitig mit diesem brachten sie außerdem auch einen Antrag auf Delegierung des Verfahrens an ein anderes Berufungsgericht, etwa das Oberlandesgericht Wien, ein.

"Fehlende Unbefangenheit" der Richter

Diesen Antrag argumentierten sie damit, dass ihrer Meinung nach "Gründe für die fehlende Unbefangenheit der Richterinnen und Richter des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht gegeben sind bzw. naheliegen und die Delegierung letztlich auch dem Ansehen der Justiz geschuldet wird". Ein Interview, das die Sprecherin des Grazer Landesgerichts für Strafsachen, Barbara Schwarz, wenige Tage nach dem Freispruch dem ORF gab, zeige die fehlende Unbefangenheit. Schwarz hatte gesagt, dass eine Anzeige gegen den Richter "für uns alle unsachlich" sei.

Schwarz betonte am Freitag auf Nachfrage des STANDARD, dass sie Sprecherin des Landesgerichts und nicht des Oberlandesgerichts, das als Berufungsgericht infrage kommt, sei. Und: "Über eine Delegierung in einen anderen Sprengel entscheidet der Oberste Gerichtshof. Die Voraussetzungen hierfür sind sehr streng."

Kinder fürchten weitere Interventionen

Im Antrag weisen die Kinder auch einmal mehr darauf hin, dass sie Interventionen fürchten, weil ein Gutachter sich aus dem Verfahren zurückgezogen hatte, weil es Interventionsversuche gegeben haben soll. Der Bruder des Beschuldigten ist ein bekannter Politiker, die Kinder befürchten, dass sie eben deswegen nicht zu ihrem Recht kämen.

Wie berichtet, hat auch die Ex-Frau des Arztes, Christa C., den Richter bei der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt, weil sie sich durch seine Urteilsbegründung verleumdet fühle. Der Richter habe ihr Anstiftung zu Falschaussagen vorgeworfen, behauptet sie (Colette M. Schmidt, 9.12.2017)