Warschau – Das polnische Parlament hat am Freitag einen weiteren Teil der umstrittenen Justizreform verabschiedet. Das Gesetz gibt dem Parlament die Vollmacht, über die Besetzung des Obersten Gerichtshofs zu bestimmen. Im Laufe des Tages soll der Sejm auch noch über ein Gesetz abstimmen, das die Abgeordneten ermächtigt, die meisten Mitglieder des Landesjustizrates zu bestimmen. Dieses Gremium schlägt in Polen Richter vor. Zur endgültigen Verabschiedung sind noch die Zustimmungen des Senats und von Präsident Andrzej Duda nötig. Wegen der Justizreform liegt Polen mit der Europäischen Union überkreuz.

Im Juli hatte Präsident Duda das erste von drei Gesetzen der Justizreform unterzeichnet. Damit erhält der Justizminister das Recht, ohne Beteiligung anderer die Präsidenten der allgemeinen Gerichte zu ernennen und zu entlassen. Gegen das Gesetz über die Ernennung der Richter am Obersten Gerichthof hatte er überraschend sein Veto eingelegt.

Der Entwurf der nationalkonservativen Regierungspartei PiS sah vor, dass alle Richter am Obersten Gerichtshof hätten zurücktreten müssen, falls sie nicht den Segen des Justizministers hätten, der in Polen zugleich Generalstaatsanwalt ist. Duda präsentierte einen Kompromissvorschlag, nach dem für die Ernennung oberster Richter eine Drei-Fünftel-Mehrheit im Parlament notwendig ist. Außerdem soll der Einfluss des Justizministers auf die Gerichte begrenzt werden.

Die Regierungspläne stoßen sowohl im Inland als auch in den USA und in der EU auf Widerstand. Kritiker sehen die Rechtsstaatlichkeit in Polen in Gefahr. (Reuters, 8.12.2017)