Unter dem Titel "Reformen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht – Stärkung des Wirtschaftsstandortes" finden sich im Regierungsprogramm eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die Unternehmen finanziell entlasten sollen. Sie ergänzen die Pläne für Deregulierung und Verfahrensbeschleunigung im Wirtschaftskapitel.

Dazu zählt etwa der weitere Ausbau der Online-Unternehmensgründung (ein erster Schritt wird für Ein-Personen-GmbHs bereits 2018 vollzogen) und der Entfall der Veröffentlichungspflicht von Firmenbucheintragungen im "Amtsblatt der Wiener Zeitung".

Der gesetzliche Zinssatz etwa für Steuerstundungen, der derzeit weit über dem Marktzinssatz liegt, könnte "gegebenenfalls" geändert werden.

Eine neue Wirtschaftsgerichtsbarkeit soll Streitverfahren in diesem Bereich beschleunigen. Das Regierungsprogramm nennt hier die Kartellgerichtsbarkeit als Vorbild.

Kartellgerichte sollen in Zukunft nur noch mit Berufsrichtern besetzt werden. Derzeit fungieren Vertreter der Sozialpartner noch als Beisitzer. Das soll in Zukunft entfallen – ein weiterer Schritt zur Beschneidung der Kompetenzen der Sozialpartnerschaft.

Privatgutachten sollen in Prozessen verpflichtend berücksichtigt werden – eine Maßnahme, die finanzstarken Streitparteien zugutekommt.

Das Sachverständigenwesen soll "unter dem Aspekt der Verfahrensökonomie und Unabhängigkeit" evaluiert werden, die Aufträge an ein und denselben Sachverständigen sollen begrenzt werden, die Einführung behördeneigener Sachverständiger, wie sie derzeit schon die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat, soll forciert werden.

Die Gerichtsgebühren, die in Österreich deutlich höher sind als in den meisten anderen EU-Staaten, sollen gesenkt beziehungsweise bei hohen Streitwerten gedeckelt werden. Das ist eine langjährige Forderung der Anwaltschaft und der Wirtschaft.

Und auch die Rechtsgeschäftsgebühren, die der Wirtschaft schon lange ein Dorn im Auge sind, sollen evaluiert und möglicherweise abgeschafft werden. Das Programm nennt hier als Ziel die Vermeidung von Umgehungskonstruktionen: Vergleiche und Verträge werden heute häufig nicht im Inland geschlossen oder anders konstruiert, um den Gebühren zu entgehen.

Ein Anliegen der Anwaltschaft wird auch angesprochen: Die neue Geldwäscheregeln zwingen Anwälte zu Meldungen, die ihre Verschwiegenheitspflicht verletzen. Dieser Widerspruch soll beseitigt werden – wie, ist offen. (Eric Frey, 16.12.2017)