Es ist längst keine Überraschung mehr: Die Koalition will die Mindestsicherung beschneiden, besonders für eine Gruppe. Nach Vorbild Oberösterreichs sollen anerkannte Flüchtlinge und Schutzberechtigte nur mehr 365 Euro plus 155 Euro Integrationsbonus (sofern eine Integrationsvereinbarung eingehalten wird) erhalten; derzeit liegt das Niveau in den meisten Ländern bei etwa 840 Euro. Variabel gewährt werden dürfen zusätzliche 40 bis 80 Euro für sonstige Ausgaben.

Für alle Bezieher – ob In- oder Ausländer – soll die Leistung auf maximal 1.500 Euro begrenzt werden, egal wie viele Personen zur Familie beziehungsweise Bedarfsgemeinschaft zählen. Anspruch soll nur haben, wer in den vergangenen sechs Jahren mindestens fünf Jahre in Österreich gelebt hat. Ausländische Bezieher erwartet eine "obligatorische Beratung zur Rücksiedlung in das Heimat- oder Herkunftsland".

Vorgesehen ist auch eine "Arbeits- und Teilhabepflicht für Sozialhilfebezieher" ab dem 15. Lebensjahr, bei "Bildungsmaßnahmen" gibt es gar keine "Altersgrenze nach unten". Letzterer Passus zielt wohl darauf ab, dass die Erfüllung der Schulpflicht Bedingung für den Bezug der Mindestsicherung sein soll.

Konfrontation mit Bundesländern möglich

Zuständig für die Mindestsicherung sind an sich die Bundesländer, die Regierung könnte aber versuchen, ihre Pläne gegen erwartbare Widerstände aus manchen Ländern (Wien!) mit einer Grundsatzgesetzgebung durchzusetzen. Hürden sind aber auch verfassungsrechtliche und EU-rechtliche Bedenken gegen selektive Kürzungen für Ausländer. Das Gleiche gilt für den lange verfolgten und im Pakt erneuerten Plan, die Familienbeihilfe für in Österreich arbeitende EU-Bürger, deren Kinder im Ausland leben, zu beschneiden.

Andere soziale Fragen: Bis zum Ende der Legislaturperiode verspricht die Regierung ein Konzept "zur langfristigen Finanzierung der Pflege", die 24-Stunden-Betreuung soll reformiert werden. Ab Stufe vier soll das Pflegegeld erhöht werden.

Erwähnenswert ist auch, dass die Evaluierung des seit Juli geltenden Heimopferrentengesetzes (HOG) angepeilt wird. Die mit der Umsetzung des Gesetzes, das Missbrauchs- und Misshandlungsopfern aus staatlichen und kirchlichen Einrichtungen eine monatliche Pauschalrente von 300 Euro gewährt, betraute Volksanwaltschaft verlangt eine Reform des Gesetzestextes. Denn in der Praxis haben sich bereits zahlreiche Schwachstellen offenbart. So sind derzeit Opfer aus privaten Einrichtungen und Krankenanstalten noch vom HOG ausgenommen. Ob mit Evaluierung nun die geforderte Reform des Gesetzes oder eine Infragestellung desselben gemeint ist, bleibt abzuwarten. (Gerald John, Steffen Arora, 16.12.2017)