Wien – Um den Ausbau der direkten Demokratie, von beiden Parteien im Wahlkampf vollmundig angekündigt, rangen die Koalitionsverhandler von ÖVP und FPÖ fast bis zur letzten Minute. Herausgekommen ist dabei, dass zwar erfolgreiche Volksbegehren künftig aufgewertet werden. Doch der anvisierte Automatismus, dass diese Plebiszite bald Volksabstimmungen nach sich ziehen können, ist quasi aufgeschoben auf Ende 2022 – und damit bis zum Ende der regulären Legislaturperiode, wenn bis dahin keine Neuwahlen vom Zaun gebrochen werden.

Denn auf den Seiten 19 und 20 im türkis-blauen Regierungsprogramm heißt es nun, dass nach einer "Weiterentwicklung" der Volksbegehren und "nach erfolgreicher Evaluierung" das Instrument der (nicht bindenden) Volksbefragung "zur weiteren Stärkung der direkten Demokratie" über das von ÖVP und FPÖ paktierte Modell angewandt werden soll – falls im Nationalrat dafür keine Zweidrittelmehrheit zustande kommt, wofür man zumindest den Sanktus der Neos bräuchte.

Fast 15 Prozent nötig

Was Kurz, Strache und Co da offenbar einer Befragung unterziehen wollen: ob ein Volksbegehren, das von mindestens 900.000 Wahlberechtigten, also von mehr als vierzehn Prozent, unterstützt worden ist, einer Volksabstimmung unterzogen werden soll – sofern das Plebiszit nicht binnen eines Jahres vom Parlament umgesetzt wurde. Möglich soll das aber erst sein, wenn der Verfassungsgerichtshof in einer Vorabkontrolle gegen eine konkrete Frage keine grund-, völker- und europarechtlichen Bedenken angemeldet hat. Ebenfalls tabu: eine Abstimmung über Österreichs Mitgliedschaft in der Europäischen Union und bei anderen internationalen Organisationen.

Darüber hinaus kann der Nationalrat noch einen Gegenvorschlag zu den Initiatoren des Volksbegehrens einbringen – und erst wenn "die unbedingte Mehrheit" für eine Variante ist und sich mindestens ein Drittel der wahlberechtigten Bevölkerung an der Abstimmung beteiligt hat, wäre das Ergebnis eines Referendums bindend. Fazit: Damit sind für das mögliche Abhalten von Volksabstimmungen in weiter Ferne auch noch einige hohe Hürden vorgesehen.

Denn ursprünglich wollte die FPÖ schon bei vier Prozent Zustimmung zu einem Begehren, die ÖVP bei zumindest zehn Prozent das Volk zu einer Ja-Nein-Frage an die Urnen bitten. Die 900.000er-Hürde haben übrigens bisher nur zwei der 39 Volksbegehren seit 1945 überwinden können – und zwar das 1982 von der ÖVP gegen das Wiener Konferenzzentrum initiierte Plebiszit mit 1,4 Millionen Unterstützern und das von 1,2 Millionen unterschriebene Anti-Gentechnik-Volksbegehren im Jahr 1997.

TV-Übertragung für Initiatoren

Sehr wohl aber sollen erfolgreiche Volksbegehren ab 100.000 Unterschriften – und auch elektronisch unterstützbar – schon bald eine Gesetzesinitiative starten können wie Regierungsvorlagen oder Initiativanträge der Parteien im Parlament, wie es im Koalitionsprogramm heißt. Allerdings gelten für sie damit auch ähnliche Spielregeln wie eine Ausschussbegutachtung beziehungsweise ein erforderlicher Mehrheitsbeschluss im Nationalrat vor Inkrafttreten. Garantiert wird von den Koalitionären jedenfalls, dass bei 100.000 Unterschriften künftig eine Behandlung im zuständigen Ausschuss und im Plenum erfolgt, dazu erhalten die Initiatoren ein Rederecht im Nationalrat samt TV-Übertragung.

Was aus dem Regierungsprogramm allerdings nicht hervorgeht: ob ÖVP und FPÖ einander angesichts eines erfolgreichen Plebiszits überstimmen dürfen – in der Regel ist das unter Koalitionären nicht vorgesehen. Doch immerhin auch inkludiert: Der zuständige Minister muss dazu eine Stellungnahme abgeben. Nach drei Jahren gelebter Praxis wird dann – siehe oben – offenbar bis Ende 2022 evaluiert, ob die Republik auch reif für anschließende Referenden ist, wenn mindestens 900.000 Unterschriften vorliegen.

Volksabstimmung unabdingbar

Verfassungsrechtler Heinz Mayer sagt angesichts dieses Plans zum STANDARD: "Auch dieses System kann nur per Volksabstimmung eingeführt werden, wenn es zu einer Gesetzgebung am Parlament vorbei kommt – weil es eine Änderung des Grundprinzips der repräsentativen Demokratie bedeuten würde." Und: Im Endeffekt führe jeder Ausbau der direkten Demokratie in der Realpolitik zu einer Schwächung des repräsentativen Systems – "dabei wären vielmehr Maßnahmen notwendig, dass sich die einzelnen Abgeordneten künftig stärker ihren Wählern anstatt ihren Parteien verpflichtet fühlen – und dafür wäre ein neues Wahlrecht unabdingbar".

Bürgerfreundlicher geben sich ÖVP und FPÖ auch bei Wahlkartenwählern, obwohl so mancher Blauer im Vorjahr während des Bundespräsidentschaftswahlkampfs noch offen über Einschränkungen nachgegrübelt hat. Bei Beantragen einer Wahlkarte soll künftig neben dem Ausstellen gleich auch die Stimmabgabe ermöglicht werden. Wahlkarten und Briefwahlstimmen werden gleich am Wahltag ausgezählt, sodass damit noch am Sonntagabend ein Endergebnis feststeht.

Bürgertipps für Bürokratieabbau gefragt

Und noch ein Novum findet sich auf Seite 16 des Koalitionspakts: Im Zuge des geplanten Bürokratieabbaus sollen sich die Bürger, aber auch Unternehmer und Beamte am Aufspüren von überflüssigen Regelungen und Regulierungen beteiligen – und diese bei einer Online-Plattform melden können. Eine Expertenkommission wird dann die eingelangten Vorschläge überprüfen – danach sind Änderungen oder die Abschaffung von Bestimmungen möglich. (Nina Weißensteiner, 16.12.2017)