Österreich bewegen will die neue türkis-blaue Regierung. Dem Wort Mobilität kommt dabei auch im Tourismuskapitel des Programms Bedeutung zu. Mehr Mobilität soll etwa dafür sorgen, dass der Fachkräftemangel in der Branche weniger drängend wird. Das Arbeitsmarktservice soll dafür Arbeitssuchende in ganz Österreich vermitteln dürfen. Im Arbeitsmarktkapitel steht die Ergänzung dazu: Die Zumutbarkeitsregeln für Arbeitslose sollen verschärft werden. Doch ganz ohne Zuckerbrot gibt es die Peitsche nicht: Arbeitslose, die darauf eingehen, sollen einen "Mobilitätsbonus" erhalten. Ob man arbeitslose Wiener damit von der Hauptstadt nach Tirol (wo tatsächlich händeringend Tourismuskräfte gesucht werden), wird wohl wesentlich von der Ausgestaltung abhängen.

In dem Punkt "Arbeitszeitregelungen für Betriebe und Beschäftigte in der Gastronomie praxisgerecht gestalten" dürfte der Spielraum eher begrenzt sein. Schon jetzt liegt die Höchstarbeitszeitgrenze in der Branche bei zehn Stunden am Tag und 50 Stunden pro Woche. Die wöchentliche Arbeitszeit darf durch Überstunden bei Arbeitern auf 55 und bei Angestellten auf 60 Stunden ausgedehnt werden, unter bestimmten Voraussetzungen auch auf zwölf Stunden am Tag und 60 pro Woche. So man tatsächlich motivierte Mitarbeiter haben will – und ohne solche dürfte gerade ein Servicebetrieb sich schwertun, Gäste zu erfreuen –, wird damit vermutlich niemandem so recht gedient sein.

Den Betrieben verspricht man neben der "Bekämpfung des Fachkräftemangels im Tourismus" insgesamt "bessere Rahmenbedingungen und Positionierung des Tourismusstandorts" und "Entlastungen für die Tourismuswirtschaft". Für die Betriebe soll unter anderem die Umsatzsteuer auf Übernachtungen wieder von 13 auf zehn Prozent gesenkt und damit die Änderung aus der letzten Steuerreform rückgängig gemacht werden. Das schadet sicher nicht.

Dazukommen sollen längere Abschreibungszeiträume, Erleichterungen bei familieninternen Betriebsübergaben, etwa durch vereinfachte Behördenverfahren, und zumutbare Fristen bei Auflagen für Betriebsanlagen. Erleichterung gab es in diesen Punkten allerdings bereits mit der Novellierung der Gewerbeordnung (gültig ab Anfang 2018). Und für echte Änderungen zum Beispiel in Richtung eines "One-Stop-Shops" im Betriebsanlagenrecht haben die Regierungsparteien im Sommer weder FPÖ noch Grüne für eine notwendige Zweidrittelmehrheit überzeugen können.

Der Punkt, das geplante Raucherverbot in der Gastronomie zu kippen, ist hier nur noch einer unter vielen. Wobei der Absatz zum Nichtraucherschutz um einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Punkt ergänzt wurde: Kommen soll eine monatliche Abgabe pro Verabreichungsplatz im Raucherbereich – die Einnahmen daraus sollen für präventive Maßnahmen verwenden werden. Befürworter des Rauchverbots wird das wohl nicht besänftigen. (Regina Bruckner, 16.12.2017)