Der Nichtraucherschutz fehlt. Der wohl am heftigsten diskutierte Aspekt in der Gesundheitsprävention in Österreich wird im türkis-blauen Kapitel Gesundheit ausgespart. Die Nichteinführung des generellen Rauchverbotes in der Gastronomie, die von der vorherigen Regierung für Mai 2018 beschlossen war, wird als Vorteil verkauft und findet sich im Kapitel Standort und Nachhaltigkeit.

Dennoch hat Türkis-Blau ein Bekenntnis zur Gesundheitsförderung und Prävention im Regierungsvorhaben festgeschrieben, das soll zum Beispiel über betriebliche Gesundheitsförderung erreicht werden oder Patienten sollen für Vorsorgeuntersuchungen belohnt werden, wie mit dem Erlassen der E-Card-Gebühr.

Eine umfassende Reform der Sozialversicherung und eine Reduktion auf maximal fünf Träger ist das zentrale Vorhaben im Gesundheitskapitel. Das Behandlungsziel wurde zwar definiert, wie aber die Operation durchgeführt werden soll, ist noch nicht festgelegt. So ist offen, welche fünf Träger der 21 überbleiben sollen.

Unklares Schicksal der AUVA

Zunächst soll aber eine Österreichische Krankenkasse (ÖKK) gegründet werden, in der die neun Länderkassen aufgehen. Allerdings bleibt auch innerhalb der ÖKK die Budgethoheit bei den Ländern, die auch über ihre Rücklagen weiterhin verfügen dürfen. Im schlimmsten Fall wird durch die Schaffung der ÖKK bloß eine Verwaltungsebene mehr geschaffen und die neun Gebietskrankenkassen existieren weiter, um das Selbstverständnis der Länder abzubilden. Dass eine Fusion auch Mehrkosten verursachen kann als Einsparungen, hat etwa die Zusammenlegung der beiden Pensionsversicherungsanstalten 2003 gezeigt – laut Rechnungshof waren das damals 115 Millionen Euro.

Dabei ist im Programm explizit vorgemerkt, dass eine Aufgabenbündelung, etwa eine gemeinsame Personalverrechnung, Verwaltungskosten einsparen soll.

Noch unklar ist das Schicksal der Unfallversicherung (AUVA). Ihr wird eine nachhaltige Reform verordnet, ihre Aufgaben und mögliche Synergien sollen überprüft, die Zahlungsströme analysiert werden. Bis Ende 2018 muss die Strukturanalyse abgeschlossen sein und ein Gesamtkonzept stehen. Auch erste finanzielle Erfolge müssen nachweisbar sein. Geschieht dies nicht, wird die AUVA aufgelöst und in die bestehenden Träger überführt. Damit die Lohnnebenkosten um 500 Millionen Euro gesenkt werden können, müssen Unternehmen künftig weniger Unfallversicherungsbeitrag zahlen: Dieser wird von 1,3 auf 0,8 Prozent gesenkt.

Das erst im Juni beschlossene Primärversorgungsgesetz soll novelliert und für Ärzte flexibler gestaltet werden. Landarztstipendien sollen die medizinische Versorgung am Land verbessern. (Marie-Theres Egyed, 17.12.2017)