Wien – Das Oberlandesgericht Wien hat am Dienstag dem spanischen Auslieferungsantrag für den ukrainische Oligarchen Dmitri Firtasch nicht stattgegeben. Die Entscheidung ist rechtskräftig, erklärte Gerichtssprecher Reinhard Hinger. Firtasch werden von der spanischen Justiz Geldwäscherei und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Für Firtasch ist diese Entscheidung ein juristischer Teilerfolg. Das Oberlandesgericht bestätigt damit die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts von Ende August, das dem Übergabeantrag wegen mangelnder Informationen der spanischen Behörden nicht stattgegeben hatte. (APA, red, 19.12.2017)