Klagenfurt – Das Verfahren gegen einen 44-jährigen Niederösterreicher, der am 2. Juni laut Anklagebehörde einen tödlichen Motorbootunfall am Wörthersee verursacht hat, wird sich verzögern. Wie das Landesgericht Klagenfurt am Dienstag in einer Aussendung bekannt gab, hat der Verteidiger umfangreiche Eingaben an das Gericht gemacht, unter anderem einen Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen.

Der Sachverständige war im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft bestellt worden, der Verteidiger hatte schon bei der Entscheidung, dass Anklage erhoben wird, kritisiert, der Sachverständige habe nicht alle Unfallvarianten hinreichend geprüft.

Vorgelegt wurde auch ein umfangreiches Privatgutachten, das ebenfalls vom Verteidiger Alexander Todor-Kostic bereits angekündigt worden war. Wie der Sprecher des Landesgerichts, Vizepräsident Manfred Herrnhofer, am Dienstag erklärte, werde der zuständige Richter nach Prüfung dieser Unterlagen und Einholung von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft bzw. des betroffenen Sachverständigen vorerst erst über diese Anträge zu entscheiden haben. Der Beginn der Hauptverhandlung sei daher noch nicht absehbar.

Lenker war alkoholisiert

Der Unfall hatte sich an einem Freitag ereignet, insgesamt befanden sich fünf Menschen an Bord, vier Freunde aus Niederösterreich und der 32-jährige Bootsführer als Vertreter des Bootseigentümers, eines Kärntner Unternehmers.

Das Boot fuhr in westlicher Richtung, als der 44-jährige Lenker, er hatte 1,2 Promille Alkohol im Blut, vor Maria Wörth laut Aussagen von Augenzeugen einige scharfe Kurven einlegte. Dabei ging der Unternehmer aus dem Weinviertel über Bord.

Was danach passierte, darüber gibt es unterschiedliche Zeugenaussagen. Die Obduktion ergab, dass der Mann mit dem Kopf in die Schiffsschraube geraten war, was "massivste, durch mehrfache heftigste, hiebartige, kantenmechanische Gewalteinwirkungen bewirkte Verletzungen des Gesichts- und Gehirnschädels" nach sich zog.

Der Beschuldigte spielte die von ihm gefahrenen Kurven laut Ermittlern in seiner Aussage herunter und will selbst über Bord gegangen sein. Laut dem Gutachter ist das aber praktisch unmöglich.

Staatsanwaltschaft: Grob fahrlässige Tötung

Dem Niederösterreicher wird von der Staatsanwaltschaft neben grob fahrlässiger Tötung auch das Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach Paragraf 89 StGB vorgeworfen. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft. Ebenfalls angeklagt wird der 32-jährige Kärntner, der als Vertreter des Eigentümers an Bord des Bootes gewesen war. Ihm wird fahrlässige Tötung durch Unterlassung vorgeworfen. (APA, 19.12.2017)