Wien – Das Oberlandesgericht Wien hat den "Kurier" am Mittwochvormittag zu einer Entschädigung verurteilt, weil er den Namen eines steirischen Arztes genannt hat, den seine vier Kinder beschuldigten, sie jahrelang psychisch und körperlich gequält zu haben. Der Mann wurde vom Grazer Straflandesgericht im September freigesprochen, die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.

Das Oberlandesgericht entschied am Mittwochvormittag in zweiter Instanz, dass die Nennung des vollen Namens von Eduard L. nicht zulässig war. Begründung: Es bestehe zwar ein öffentliches Interesse daran, aber kein überwiegendes Interesse. Denn: In dem Fall gehe es primär um Vorfälle in der Familie, aber nicht um das Verhältnis des Arztes zu seinen Patienten. Deshalb sei eine öffentliche Warnung nicht angezeigt. Die Entscheidung liegt noch nicht schriftlich ausgefertigt vor.

Ungewöhnlich niedrige Entschädigung

Die Entschädigung fiel ungewöhnlich niedrig aus: 500 Euro pro Artikel, das Verfahren nahm mit jeweils fünf Artikeln im "Kurier" und auf kurier.at seinen Ausgang.

Der Senat des Oberlandesgerichts ging laut Ohrenzeugen selbst in der mündlichen Verhandlung davon aus, dass der "Kurier", vertreten von Margot Rest (Ruggenthaler, Rest & Borsky), den Fall vor den Obersten Gerichtshof bringen wird. Eine Entscheidung des "Kurier" darüber stand Mittwochmittag noch aus. (red, 20.12.2017)