Aus Sicht von Konsumenten sind Uber und Airbnb ein Segen. Vor wenigen Jahren gab es zu Taxiunternehmen in Österreich mit ihren regulierten Preisen und aufgeteilten Märkten – den Flughafen Schwechat zum Beispiel darf nicht jeder Taxler anfahren – keine Alternative. Wer auf Urlaub fuhr, war einzig von Hoteliers abhängig. Dagegen bieten die Onlinevermittler Uber und Airbnb ein verlässliches und oft billigeres Service.

Doch beide Unternehmen haben mit dem ursprünglichen Ideal, zwischen Privatpersonen Fahrten und Übernachtungsmöglichkeiten zu vermitteln, nur mehr wenig gemein. Uber und Airbnb haben sich zu knallharten Großunternehmen entwickelt, die von einer Schieflage im Wettbewerb profitieren. Sie nutzen etwa Strategien zur aggressiven Steueroptimierung über die Niederlande oder Irland, während dieses Modell für einen Taxler in Wels oder einen Hotelbetrieb in Wien nicht infrage kommt. Uber sieht sich nicht als Taxiunternehmen und Airbnb nicht als Hotel, weshalb für beide Unternehmen in Österreich wie in Europa eine laxere Regulierung und weniger Auflagen gelten.

Der Europäische Gerichtshof hat dieser Praxis einen ersten Riegel vorgeschoben: Uber ist ein Fahrtendienstleister und nicht nur ein Vermittler, urteilten die Richter. Die Sharing Economy besser in den Griff zu bekommen, ohne sie mit einer Regelflut gleich umzubringen, ist die die wirtschaftspolitische Herausforderung der kommenden Jahre. (András Szigetvari, 20.12.2017)