Bild nicht mehr verfügbar.

2018 ist es so weit: Der 500-Euro-Schein wird bald nicht mehr gedruckt.

Foto: Jens Kalaene/dpa

Ob die Wirtschaft im neuen Jahr entfesselt wird, steht noch in den Sternen. Sicher ist, dass sie schon jetzt allen Unkenrufen zum Trotz floriert. Manche der Neuerungen, die 2018 auf Unternehmen zukommen, könnten diesen Trend verstärken. Dagegen könnte sich das eine oder andere Vorhaben, stellvertretend seien hier die Brexit-Verhandlungen genannt, als Bremsen erweisen. Unbestritten positiv sind etliche Neuerungen, die auf Konsumenten zukommen – zumindest für diese, Anbieter stellen sie vor das alte Problem, neue Einkommensquellen zu erschließen.

  • Bankomatgebühren: Was im herbstlichen Nationalratsfinale durchgepeitscht wurde, erlangt am 13. Jänner Gültigkeit: Banken dürfen ihren Kunden nur noch in Ausnahmefällen Gebühren für einzelne Bargeldabhebungen mit der Bankomatkarte verrechnen. Außerdem muss die kontoführende Bank alle Gebühren und Entgelte übernehmen, die unabhängige Automatenbetreiber wie Euronet verlangen.
  • Kontoüberziehungen: Wenn ein Kunde mehr als drei Monate lang sein Konto über den vereinbarten Rahmen hinaus überzieht, und zwar durchgehend um das Eineinhalbfache der durchschnittlichen Eingänge, muss ihn die Bank darüber informieren und einen kostengünstigeren Ratenkredit sowie ein Beratungsgespräch anbieten.
  • 500-Euro-Schein: Auch ein Abschied steht an. Der 500-Euro-Schein wird bald nicht mehr gedruckt. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Bedenken, dass die wertvolle Banknote illegalen Aktivitäten Vorschub leistet. Die Ausgabe des Fünfhunderters wird gegen Ende des Jahres mit der geplanten Einführung der neuen 100- und 200-Euro-Banknoten eingestellt. Wer noch ein paar violette Scheine hat, muss sich keine Sorgen machen. Noch in Umlauf befindliche 500-Euro-Noten bleiben unbegrenzt gültig, versichert die EZB.
  • Pauschalreisen: Dank EU-Vorgabe treten Mitte des Jahres neue Regeln in Kraft. So werden Kombiangebote von Beherbergungsbetrieben strikter reguliert. Das Recht der Kunden auf Entschädigung wird gestärkt, etwa wenn sie ein Zimmer mit Zusatzleistungen wie geführten Wanderungen buchen – auch für den Fall, dass der Betrieb pleitegeht. Für Hoteliers, bei denen diese Packages gebucht werden, bedeutet dies umgekehrt mehr Aufwand. Sie werden zum Pauschalreiseanbieter und müssen für eine Insolvenzabsicherung sorgen. Veranstaltern und Reisebüros verlangt die neue Rechtslage wesentlich mehr Informationen gegenüber den Kunden ab.
  • Datenschutzgrundverordnung: Richtig viel Arbeit bedeutet für Unternehmen, was ebenfalls den Konsumenten mehr Schutz bringen soll. Die Ende Mai in Kraft tretende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erschwert unter anderem die Verwendung personenbezogener Daten für Werbezwecke. Sie sieht – anders als bisher – saftige Strafen für Unternehmen vor, die gegen die Regeln verstoßen. Während bisher Verstöße mit maximal 10.000 Euro geahndet wurden, sieht die Grundverordnung Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Außerdem legt sie eine verschärfte Meldepflicht für Cyberattacken fest. Betroffen davon ist jedes Unternehmen, das irgendwie personenbezogene Daten verarbeitet, also fast jedes.
  • Wertpapierhandel: In der EU gelten neue Vorschriften für den Wertpapierhandel. Das mehr als 1.000 Seiten starke Regelwerk trägt das klingende Kürzel Mifid II ("Markets in Financial Instruments Directive") und soll ebenfalls den Verbraucherschutz stärken. Anlageberater und Co müssen mitunter Telefonate aufzeichnen, genauestens dokumentieren, dass ein Kunde weiß, worauf er sich einlässt, und alle Kosten transparent aufschlüsseln. Die EU-Regulatoren wollen auch sogenannte "dark pools" – nicht öffentliche Handelsplattformen – trockenlegen. Außerdem wird der Hochfrequenzhandel kontrolliert und mit Sicherheitsmechanismen versehen.
  • Zahlungsverkehr: Auch für digitale Geldüberweisungen hat die EU neue Regeln parat. Die ab 13. Jänner geltende "Payment Service Directive", kurz PSD2, bricht das Monopol der Banken beim Zugriff auf Kontodaten. Auf Wunsch ihrer Kunden müssen Banken auch Drittanbietern wie Finanz-Start-ups ihre Kontodaten überlassen. Nutzer können dann beispielsweise mehrere Konten über eine einzige App verwalten. Außerdem sollen zusätzliche Kontrollschritte wie Fingerabdruckscans oder PIN-Codes mehr Sicherheit bieten.
  • Gründungen: Für die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer GmbH mit Mustersatzung ist nur noch ein persönlicher Amtszugang via elektronische Signatur nötig. Über das Unternehmensserviceportal (USP) kann die Gründung ohne den bisher erforderlichen Notar und ohne Gebühren durchgeführt werden. Bei einer GmbH ist es weiterhin nötig, sich beim Einzahlen der Stammeinlagen am Bankschalter persönlich zu identifizieren.
  • Mangelberufsliste: Was für manche Unternehmen eine Erleichterung bedeuten dürfte: Die Mangelberufsliste hat sich von elf im Vorjahr auf 27 mehr als verdoppelt. Zwar schaffte es der Koch nicht darauf, wie von der Branche gefordert, dafür zählen jetzt diplomierte Krankenpfleger, Kfz-Mechaniker und Elektroinstallateure dazu.
  • Frauenquote: An der Spitze heimischer Unternehmen muss es künftig mehr weibliche Aufsichtsräte geben. Börsennotierte Unternehmen sowie Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern müssen eine Frauenquote von 30 Prozent erfüllen, gelingt dies nicht, bleibt das Aufsichtsratsmandat unbesetzt.
  • EU-Finanzen und Budget: Wie es Österreich mit den künftigen EU-Finanzen ab 2020 hält, damit muss sich die neue Regierung beschäftigen. Sie werden neu verhandelt. Und Österreich muss einen neuen Budgetplan in Brüssel vorlegen – spätestens im April. Jener, der am 16. Oktober an die EU-Kommission übermittelt worden ist, ist ein Provisorium, weil am Tag davor gewählt worden war. Diesbezüglich dürfte noch einiges an Tüftelei nötig werden, denn versprochen wurde, dass Österreich dann die EU-Budgetvorgaben und den österreichischen Stabilitätspakt einhält.
  • Eurogruppen-Chef: Neu besetzt, und das männlich, ist mittlerweile die Spitze von Europas wichtigstem Finanzgremium, der Eurogruppe. Der portugiesische Finanzminister Mário Centeno rückt am 14. Jänner an deren Spitze und löst damit Jeroen Dijsselbloem ab. Der Spitzenposten, mit dem auch Hans Jörg Schelling geliebäugelt hat, bleibt damit in der sozialdemokratischen Familie.
  • Ablöse in der US-Notenbank: Fed-Chef Jerome Powell löst im Februar die langjährige Chefin der US-Notenbank (Fed) Janet Yellen ab. Erstmals seit Jahrzehnten übernimmt kein Ökonom, sondern ein Jurist das geldpolitische Ruder. US-Präsident Donald Trump zielt mit der Wahl auf die Fortführung der lockeren Geldpolitik ab. Im Jahresverlauf hat Trump voraussichtlich noch drei Posten in der siebenköpfigen Fed-Führung zu besetzen.
  • Brexit: Nicht minder komplex bleiben die Brexit-Verhandlungen, bis Herbst 2018 soll der Vertrag über den Austritt Großbritanniens unter Dach und Fach sein. Premierministerin Theresa May hat angekündigt, man werde die EU, den Binnenmarkt und die Zollunion am 29. März 2019 verlassen, strebe aber weiterhin eine "tiefe und besondere Partnerschaft" an. Wo man sich in dieser Frage mit der EU treffen wird, ist offen. (Regina Bruckner, Leopold Stefan, 28.12.2017)