Wien – Norbert Hofer mit Vollbart und Hitlerbärtchen, dazwischen ein Elektrorasierer und das abgewandelte Hofer-Zitat "Du wirst dich noch wundern, was alles möglich ist": Dieses Satire-Inserat erschien im Dezember in "Best of Böse", der Jahresendsatirebeilage des "Falter". Die Rasierermarke Braun prüft nun nach eigenen Angaben auf Facebook "bereits die mögliche weitere Vorgehensweise". Auf STANDARD-Anfrage ließ Braun verlauten: "Wir respektieren Presse- und Meinungsfreiheit, distanzieren uns jedoch klar von dieser Anzeige"

"Mit der neuen Eva von BRAUN kriegst du genau DEINEN Wunschbart mit respekteinflößender Optik im Handumdrehen": "Falter"-Satire-Inserat in "Best of Böse" mit Norbert Hofer – mal mit Vollbart, mal mit Hitlerbart.
Foto: Falter/Best of Böse

"Wir distanzieren uns ausdrücklich von dem betreffenden 'Falter'-Artikel", reagiert Braun auf Facebook auf User-Beschwerden über das Sujet in "Best of Böse". Die Facebook-Userin Herta Valentin schreibt etwa: "Bitte gehen Sie gegen den 'Falter' vor. Dort wird unter Verwendung Ihrer Marke übelste politische Agitation betrieben. Ich denke, dass es nicht in Ihrem Interesse sein kann, solche Propaganda zu dulden. Ich würde Sie bitten, von Ihren Juristen prüfen zu lassen, ob da nicht die Schwelle von Satire zum strafrelevanten Delikt überschritten wurde."

Die Braun-Reaktion auf Beschwerden auf Facebook.
Foto: Facebook / Braun

Auf diesen einen weiteren Post zum Inserat mit Österreichs neuem Infrastrukturminister reagiert der Braun-Account mit Dank für die Hinweise und: "Unsere Fachabteilungen prüfen bereits mögliche weitere Vorgehensweisen."

"Respektieren Presse- und Meinungsfreiheit"

DER STANDARD ersuchte in den Kommunikationsabteilungen von Braun / Procter & Gamble um Präzisierung der "Vorgehensweise". Das Statement von Braun dazu: "Die satirische Anzeige wurde ohne Wissen oder Freigabe von Braun veröffentlicht. Es entspricht nicht unseren Prinzipien, politische Anschauungen zu unterstützen. Wir respektieren die Presse- und Meinungsfreiheit, distanzieren uns jedoch klar von dieser Anzeige."

"Falter"-Anwalt: "Jedenfalls Satire- und Kunstfreiheit"

Bei "Falter"-Anwalt Alfred J. Noll ist dazu bisher nichts eingelangt. Er rechnet auf Anfrage nicht mit rechtlichen Konsequenzen: Das ist eindeutig Satire und fällt jedenfalls unter die Satire- und Kunstfreiheit." Juristisch sehe er da keine Möglichkeit.

"Wenn Braun rechtlich dagegen vorgeht, dann nur, um damit einen Werbeeffekt zu erzielen", erklärt Noll. (fid, 3.1.2018)