Anleger bekommen mehr Transparenz über ihre Produkte – und können so Geld sparen.

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Wien – Das neue Jahr bringt für Anleger einen verbesserten Schutz. Denn ab sofort ist das neue Wertpapieraufsichtsgesetz in Kraft, mit dem die EU-Richtlinie Mifid II in heimisches Recht gegossen wurde. Damit einher gehen auch neue Vorgaben, etwa was die Kosten eines Produktes betrifft. Diese müssen nun genau ausgewiesen werden – und zwar in Euro und nicht wie bisher als Prozentangabe.

Damit soll es Kunden auch leichter fallen, Produkte von verschiedenen Anbietern miteinander zu vergleichen. Die Kosten müssen dem Kunden zudem mehrmals offengelegt werden, und zwar: vor einer Transaktion, nach dem Abschluss (wenn der Kaufkurs klar ist) und jährlich mit dem Depotauszug.

Kosten bei Sparplan

"Das wird einen Aufschrei geben", sagt dazu ein Berater, der namentlich nicht genannt werden will. Denn wer etwa einen Sparplan kaufen will, in den er monatlich 50 Euro einbezahlt, werde nun sehen, dass ihm – je nach Anbieter – auf fünf Jahre Kosten von bis zu knapp fünf Prozent verrechnet werden.

Auch für den Beratungsprozess gelten neue Vorgaben. So wurde etwa die Einstufung auf verschiedene Risikogruppen klarer geregelt. Auch die Erklär- und Dokumentationspflicht wurde deutlich erhöht. Das soll die Beratung transparenter machen und damit deutlich verbessern.

Die Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten der Finanzmarktaufsicht FMA wurden erweitert. So kann die Aufsicht etwa erstmals bei besonders riskanten Produkten den Vertrieb an Kleinanleger einschränken oder diesen ganz untersagen. (Bettina Pfluger, 4.1.2018)