Wien – Das Handelsgericht Wien hat Kritik des Vereins für Konsumenteninformation an der TV-Plattform Simpli TV der ORF-Tochter ORS Recht gegeben. Kritikpunkte: Weitergabe von Kundendaten und eine kostenpflichtige Hotline. Simpli TV kündigt Berufung an, beide Punkte seien zudem bereinigt.

Der VKI bemängelte, dass Kunden für den Vertragsabschluss der Weitergabe von Kundendaten zustimmen müssen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthielten Klauseln, nach denen sowohl simpliTV als auch dessen verbundene Unternehmen, wie beispielsweise der ORF oder die Gebühren Info Service GmbH (GIS), die Daten der Kunden für Werbezwecke verwenden durften.

Nur für Vertrag nötige Daten

"Der Vertragsabschluss darf nicht von der Zustimmung zur Weitergabe und Verarbeitung von Daten abhängig gemacht werden, wenn diese Weitergabe und Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung oder den Abschluss des Vertrags erforderlich ist", erklärt Marlies Leisentritt, Juristin im VKI: "Die Zustimmung zum Erhalt von Werbung darf nicht erzwungen werden."

Simpli-Sprecher Michael Weber erklärt dazu, Smpli TV habe – obwohl gegenteiliger Rechtsansicht – die datenschutzrechtliche Zustimmung für den Erhalt von Werbung schon vor einem Jahr entkoppelt, als der VKI diese bemängelte.

Der VKI beanstandete zudem die kostenpflichtige 0810-Kundendienstrufnummer von Simpli TV. Anrufe zu Kundendienst-Hotlines dürften aber Verbrauchern keine Zusatzkosten verursachen. Diese Praxis sei gesetzwidrig, bestätigte auch das Handelsgericht.

Kostenfreie Hotline

Simpli-Sprecher Weber verweist auf eine – im Juni 2014 eingerichtete – kostenfreie Service-Hotline für bestehende Kunden. "Sie wird in jeglicher Kundenkommunikation (Rechnung; Bestellbestätigung, Willkommensberief ...) auch entsprechend kommuniziert."

Die bemängelte kostenpflichtigen Bestellhotline sei hingegen keine Kundendienstrufnummer für bestehende Kunden, sie richte sich – als "Bestellhotline" deklariert – "ausschließlich an Neukunden, die eine Bestellung vornehmen oder Informationen zu Produkten erhalten möchten", erklärt Weber auf STANDARD-Anfrage.

Aber, so Weber: "Trotz gesetzeskonformer Bereitstellung einer kostenfreien Service-Hotline für bestehende Kunden und wiederholter Kommunikation dieser Service-Hotline konnte aber offenbar dennoch nicht gänzlich verhindert werden, dass einige Kunden mit Fragen betreffend bestehender Verträge an die kostenpflichtige Bestellhotline gewandt haben." (red, 4.1.2017)