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Facebook und andere soziale Medien müssen Meldungen nun binnen 24 Stunden bearbeiten

Foto: AP/Amendola

Seit Jahresbeginn ist in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Das neue Gesetz verpflichtet soziale Medien, Meldungen über hasserfüllte Inhalte binnen 24 Stunden zu bearbeiten. Kritiker sehen darin eine Zensurmaßnahme. Tatsächlich könnte das enge Zeitfenster für die Löschung rechtswidriger Inhalte zu einem "Überblockieren" von Inhalten führen. Twitter und Facebook könnten aus Vorsicht etwa auch Inhalte sperren, die knapp an der Grenze zur Illegalität stehen. Allein die Tatsache, dass soziale Medien damit Richter über Meinungsfreiheit sind, führt laut ARD zu Kritik.

Eigene Nutzungsbedingungen

Allerdings haben die meisten sozialen Medien ohnehin eigene Nutzungsbedingungen, die Hassrede verbieten. An und für sich wären hetzerische oder zu Gewalt aufrufende Beiträge also auch bisher schon bei Facebook und Co gelöscht worden. Neu ist, dass den sozialen Medien Strafen drohen, wenn sie illegale Inhalte stehen lassen. Vor allem Rechtsaußen-Politiker klagen über das neue Gesetz.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland sprach etwa davon, dass die "Meinungsfreiheit 2017 zu Ende ging". Tatsächlich war der erste spektakuläre Fall die Sperre der AfD-Politikerin Beatrix von Storch. Doch deren Tweet wäre vermutlich ohnehin gelöscht worden, es hagelte dazu bereits strafrechtliche Anzeigen gegen von Storch.

"Fragwürdig"

Die Plattform Netzpolitik bezeichnet das Gesetz als "fragwürdig". Laien müssten bei Facebook und Twitter entscheiden, ob Beiträge rechtswidrig sind. Es handle sich um ein "Glücksspiel der Meinungsfreiheit". Der deutsche Justizminister Heiko Maas verteidigte das Gesetz am Donnerstag. Er sprach gegenüber der Bild-Zeitung davon, dass "Meinungsfreiheit kein Freibrief ist, um Straftaten zu begehen".

Wer strafbare Inhalte im Netz verbreite, müsse von der Justiz konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. "Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sie sind Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen", sagte Maas. (fsc, APA, 4.1.2018)