Klagenfurt – Ein 60 Jahre alter Kärntner ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren Betrugs verurteilt worden. Der Mann hatte eine Kundin um 86.000 Euro betrogen, ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Marie-Luise Rohr verurteilte ihn dafür zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Todsichere Geldanlagen versprach der Mann seiner Kundin, einer Ärztin. Sie vertraute ihm mehrmals einige zehntausend Euro an, mit dem Geld kaufte der Geschäftsführer einer Consulting-Firma mit Sitz in Serbien Aktien diverser Unternehmen. Die Inhaberaktien blieben allerdings auf dem Depot der Firma und wurden nie auf die Ärztin übertragen. Vor dem Schöffensenat versuchte der Mann vorerst, sich selbst als Opfer darzustellen und beteuerte wortreich seine Unschuld. Dass er die Aktien nicht an die Frau übertragen hatte, gab er allerdings zu. Die Bank habe die Kreditlinien gesperrt, daher sei das Depot gesperrt gewesen, begründete er die Unterlassung. Zu dem Zeitpunkt waren die Wertpapiere allerdings schon mehrere Jahre auf seinem Depot gelegen. Um die Frau zu beruhigen, zeigte er ihr regelmäßig Tabellen mit der Kursentwicklung "ihrer" Aktien. Als sie irgendwann doch misstrauisch wurde, war es bereits zu spät, die Firma pleite, Konten und Depots gesperrt.

Mann zeigte sich geständig

Auf dringendes Anraten der Richterin brachte die Verteidigerin ihren bisher unbescholtenen Mandanten letztlich doch dazu, ein Geständnis abzulegen. Er sei da irgendwie hineingeraten und nicht mehr herausgekommen, erklärte er. Zudem habe er sich geschämt, seinen Misserfolg zuzugeben und der Kundin daher vorgegaukelt, es sei ohnehin alles in Ordnung. Mit dem Geständnis gab es dann ein vergleichsweise mildes Urteil, das der Mann annahm. Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse erklärte sich ebenfalls mit dem Urteil einverstanden. (APA, 4.1.2018)