Wien – Der größte Teil des Verfassungsdienstes ist jetzt eine Sektion im Justizministerium, und zwar die fünfte. Chef der "Sektion V" ist Gerhard Hesse, der 2010 von Kanzler Werner Faymann (SPÖ) zum Leiter des bisher im Kanzleramt untergebrachten Verfassungsdienstes bestellt wurde. Untergebracht ist die neue Sektion nicht im Palais Trautson, sondern vorerst in der Wickenburggasse in Wien-Josefstadt.

Das alte Gebäude des Arbeits- und Sozialgerichts dient allerdings – auch weil renovierungsbedürftig – nur als Übergangsquartier. Eine endgültige Bleibe für den Verfassungsdienst wird noch gesucht, berichtete die Sprecherin des Justizministeriums, Britta Tichy-Martin, der APA. Im Palais Trautson ist nicht genügend Platz für die neuen Kollegen.

Personalzuwachs

Der Personalstand des Justizressorts ist mit Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes am 8. Jänner beträchtlich gewachsen: Denn nicht nur 44 Verfassungsdienst- und 34 Mitarbeiter der Datenschutzbehörde gehören jetzt zur Justiz, sondern auch rund 600 Mitarbeiter des Bundesverwaltungsgerichts.

Vom Kanzleramt in die Justiz übersiedelt ist der größte Teil der verfassungsdienstlichen Agenden: Die legistische Vorbereitung von Gesetzen in Bereichen wie Bundesverfassungs-, Verwaltungsverfahrens- oder Datenschutzrecht, verfassungsrechtliche Angelegenheiten der Bundesregierung und der Länder, Angelegenheiten der Grund- und Menschenrechte, des Verwaltungsverfahrens, der Restitution – sowie die Vertretung der Republik vor dem Europäischen Gerichtshof. Im Kanzleramt geblieben sind unter anderem die Zuständigkeit für Medien- und Volksgruppen sowie Parteienförderung.

Aufwertung

Das Justizministerium sieht den Zuwachs als Aufwertung und Bereicherung und freut sich über Unterstützung bei der Aufgabe, den Rechtsstaat zu sichern, betonte Tichy-Martin. Auch Hesse ist der Meinung, dass die Agenden gut zur Justiz passen, wurde versichert. Minister Josef Moser (ÖVP) schätzt vor allem die Expertise im Hinblick auf die Reformagenden, die die Justiz mit ihm dazubekam.

Sektionschef Hesse bleibt – zumindest zunächst einmal – im Amt: Sein (wie für Leitungsfunktionen üblich auf fünf Jahre befristeter) Vertrag blieb unverändert bestehen und läuft noch bis 2020. (APA, 10.1.2018)