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Aller Anfang ist bekanntlich schwer, insbesondere auf dem noch recht jungen Feld der Kryptowährungen wie Bitcoin.

Foto: REUTERS/Ints Kalnins

Frage: Was benötigt man, um Kryptowährungen wie Bitcoin erwerben zu können?

Antwort: Voraussetzung für die Nutzung von Kryptowährungen wie Bitcoin ist eine sogenannte Wallet, also gewissermaßen eine elektronische Geldbörse. Diese Software ist für alle gängigen Smartphones und PC-Betriebssysteme erhältlich. Grundsätzlich funktioniert eine Wallet ähnlich wie ein Wertpapierdepot, über das Investoren ihre Aktien, Anleihen und andere Anlageprodukte verwalten.

Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, an Bitcoin zu kommen?

Antwort: Der einfachste Weg besteht darin, bereits existierende Bitcoins von anderen zu erwerben. Dies kann entweder unter Privatpersonen oder über Handelsplattformen für Kryptowährungen oder über Bitcoin-Automaten erfolgen. Darüber hinaus können neue Einheiten der Digitalwährung durch Schürfen, was auch als Mining bezeichnet wird, über Computer-Rechenleistung geschaffen werden.

Frage: Wie funktioniert der Kauf von Kryptowährungen über Handelsplattformen?

Antwort: Auf den verschiedenen Handelsplattformen können Bitcoin und Co in klassische Währungen getauscht werden und vice versa. Dabei können sich die Gebühren sowie die zu erzielenden Kurse mitunter deutlich unterscheiden. Üblicherweise handelt es sich dabei entweder um einen Marktplatz wie Bitcoin.de, der Käufer und Verkäufer zusammenführt. Die Spesenbelastung liegt dabei zwischen 0,3 und 0,5 Prozent des Volumens.

Alternativ sind auch Online-Wechselstuben tätig, die im Eigenhandel an Kunden kaufen oder verkaufen. Ein Vertreter ist die Wiener Firma Coinimal, welche die Plattform Bitpanda betreibt. Dort fallen beim Kauf von Kryptowährungen rund 1,5 Prozent als Aufschlag an, beim Verkauf ein Prozent Abschlag. Im Vorjahr hat Bitpanda laut eigenen Angaben mit 600.000 Nutzern mehr als 600 Millionen Euro umgesetzt.

Frage: Wie funktioniert das Gutscheinsystem für Kryptowährungen der Post?

Antwort: In allen Postfilialen können Kunden seit Juli 2017 ohne Preisaufschlag auf Euro lautende Gutscheine erwerben, die auf Bitpanda gegen eine "geringe Bearbeitungsgebühr" in Bitcoin, Ethereum, Dash oder Lightcoin eingetauscht werden. "Die Umsätze liegen über unseren Erwartungen, und die Nachfrage steigt", sagt Post-Sprecher David Weichselbaum, ohne konkrete Verkaufszahlen zu nennen.

Frage: Wie kann man an Automaten Kryptowährungen erwerben?

Antwort: Eine weitere Möglichkeit stellen Bitcoin-Automaten dar. Laut Coinatmradar.com gibt es derzeit in Österreich 94 solcher Geräte, davon 29 in Wien – wobei auf der Seite die Standorte angeführt sind. Einer der Automatenanbieter ist die Kufsteiner Firma Cointed, welche Geräte anderer Erzeuger vertreibt und nun auch in die Produktion eigener Automaten einsteigt. Endkunden müssen beim Kauf oder Verkauf von Bitcoin 2,5 bis 4,5 Prozent Transaktionsgebühr an Cointed entrichten. "Wir bieten aber auch die gängigsten anderen Kryptowährungen an und erweitern das Sortiment abhängig von der Kundennachfrage laufend", sagt Marketingchef Albert Sperl.

Frage: Kann man auch als Privatperson Kryptowährungen schürfen?

Antwort: Grundsätzlich schon. Allerdings seien für Bitcoin die benötigten Geräte (sogenannte Asics-Miner) mit ausreichender Rechenleistung aufgrund der global enorm hohen Nachfrage nur äußerst schwer zu beschaffen, sagt Techbold-Vorstand Damian Izdebski. Die neue Firma des Gründers der in die Pleite geschlitterten IT-Firma Ditech hat jedoch Grafikkarten-Mining-Rigs im Angebot, mit denen andere Kryptowährungen wie Etherium, Monero oder Litecoin geschürft werden können. Die Anschaffungskosten belaufen sich derzeit auf bis zu etwas mehr als 6000 Euro, wobei sich das Spitzengerät laut Izdebski inklusive Stromkosten basierend auf derzeitigen Kursniveaus binnen acht Monaten rentieren soll. Die Rigs seien für Einsteiger geeignet, Vorkenntnisse also nicht vonnöten.

Frage: Was kann man mit Bitcoin in weiterer Folge machen?

Antwort: Man kann Bitcoin vor allem bei Onlineshops, aber auch in Geschäften und Lokalen zum Bezahlen nutzen – oder einfach an Bekannte überweisen. In der Praxis wird dies jedoch durch das sogenannte Skalierungsproblem erschwert. Das bedeutet, dass entweder hohe Gebühren, die zum Teil im zweistelligen Eurobereich liegen können, entrichtet werden müssen, oder Wartezeiten von bis zu mehreren Stunden bis zur Bestätigung einer Transaktion in Kauf genommen werden müssen. Dies macht Bitcoin in derzeitiger Form im Gegensatz zu manch anderer Onlinewährung für Alltagszahlungen ungeeignet. Sonst kann man Bitcoin – hoffentlich mit Gewinn – über Plattformen oder auch manche Automaten wieder verkaufen.

Frage: Wie sind Kryptowährungen für Privatpersonen steuerlich zu behandeln?

Antwort: Grundsätzlich sind Bitcoin & Co laut Finanzministerium offiziell weder eine Währung noch ein Finanzinstrument. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH sind weder Kauf noch Verkauf von Kryptowährungen steuerpflichtig. Hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung ist für Privatpersonen relevant, ob eine zinstragende Veranlagung vorliegt – was beim Halten von Digitalgeld in der Regel nicht zutrifft. In diesem Fall unterliegen Kursgewinne nur dann einer Einkommensteuerpflicht, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt – wobei Einkünfte aus solchen Spekulationsgeschäften steuerfrei bleiben, wenn sie insgesamt 440 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Sollte doch eine zinstragende Veranlagung vorliegen, stellen Kryptowährungen Wirtschaftsgüter dar, und realisierte Wertveränderungen unterliegen stets dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent. (Alexander Hahn, 11.1.2018)