Innsbruck/Wörgl – Ein 43-Jähriger muss sich seit Donnerstag am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 2. Februar 2017 seine Schwiegertochter von der Arbeit abgeholt und getötet zu haben. Die Leiche der zweifachen Mutter wurde im April im Inn gefunden. Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt, das Urteil wird am Freitag erwartet.

Staatsanwalt Florian Oberhofer beschrieb die in München aufgewachsene Frau in seinem Eröffnungsplädoyer als "aufgeschlossen, lebensfroh und optimistisch". Ihre Ehe dürfte jedoch nicht sonderlich harmonisch gewesen sein, fügte er hinzu. Es habe auch Gerüchte über "sexuelle Grenzüberschreitungen" des Schwiegervaters gegenüber der Frau gegeben.

Staatsanwalt: "Umfangreiche Ermittlungsergebnisse"

Obwohl bei zwei Obduktionen keine Todesursache mehr festgestellt werden konnte, da die Leiche zu stark verwest war, gebe es andere "umfangreiche Ermittlungsergebnisse, die keinen Zweifel daran lassen, dass die 26-Jährige getötet wurde", sagte Oberhofer. Überwachungsvideos würden zeigen, dass der Angeklagte seine Schwiegertochter am Tag ihres Verschwindens von der Arbeit abgeholt habe. "Sie ist in sein Auto gestiegen, und seit diesem Zeitpunkt hat es kein Lebenszeichen mehr von ihr gegeben."

Zudem habe der Beschuldigte von einer anonymen Handywertkarte aus Abschieds-SMS im Namen des Opfers an seinen Sohn und ihre Mutter geschickt. Außerdem habe er am nächsten Tag im Internet danach gesucht, ob ein ausgeschaltetes iPhone geortet werden kann. Der 43-Jährige hatte bei seiner ersten Einvernahme alles abgestritten. "Erst nach und nach hat er seine Verantwortung immer dem angepasst, was man gerade gegen ihn in der Hand hatte", sagte der Staatsanwalt.

Verteidigerin: "Reiner Indizienprozess"

Verteidigerin Eva Kathrein rief den Geschworenen in ihrem Eröffnungsplädoyer in Erinnerung, dass die Obduktionen keine Hinweise auf Gewalteinwirkungen ergeben hätten. Zudem hätte ihr Mandant laut den Standortdaten seines Handys keine Zeit gehabt, die Leiche in den Inn zu werfen. Außerdem gebe es keine Beweise für einen Mord, es handle sich um einen reinen Indizienprozess. Auch ein Motiv würde fehlen, schloss Kathrein ihr Eröffnungsplädoyer.

Angeklagter bekennt sich nicht schuldig

Der Angeklagte bekannte sich vor Richter Josef Geisler nicht schuldig. "Ich glaube, dass sie sich umgebracht hat, weil mein Sohn sie verlassen wollte", sagte er. Vor den Geschworenen gab er jedoch zu, seine Schwiegertochter am Tag ihres Verschwindens von der Arbeit abgeholt zu haben.

Danach sei er mit ihr rund zwei Stunden durch das Tiroler Unterland gefahren, wobei sie immer wieder angehalten hätten und seine Schwiegertochter öfters telefoniert habe. Sie habe dabei die Route vorgegeben. "Ich habe gemacht, was sie gesagt hat, weil sie mir gedroht hat, mich sonst wegen Vergewaltigung anzuzeigen."

Er habe seine Schwiegertochter schließlich zu einem Parkplatz in Brixlegg gebracht, wo sie in einen schwarzen BMW gestiegen sei. Kurz davor habe sie ihn noch angewiesen, die Abschieds-SMS an seinen Sohn und ihre Mutter zu schicken. Bei seiner ersten Einvernahme bei der Polizei habe er gelogen, weil er nicht gewollt habe, dass seine Familie erfährt, dass er seine Schwiegertochter nach Brixlegg gebracht hat.

"Mir wurde alles zu viel"

Der 43-jährige Serbe hatte kurz nach dem Verschwinden der 26-Jährigen zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen. "Ich konnte nicht mehr, aufgrund der ganzen Beschuldigungen, mir wurde alles zu viel", sagte er auf Nachfrage des Richters. (APA, red, 11.1.2018)