Peter Hochegger (links) und Walter Meischberger im Gespräch.

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Wien – Ungeplantes Durchatmen gab es am Donnerstag für die Angeklagten im Buwog-Prozess. Der Beisitzer im Richtersenat war erkrankt, die Verhandlung gegen Karl-Heinz Grasser und Co wurde abgesagt. Thema war der Prozess aber trotzdem. Dass Grassers Rechtsanwalt Manfred Ainedter in einer Verhandlungspause Schöffen auf seine Recherchen zu ihrem Berufs- und Privatleben angesprochen hatte, nannte Strafsektionschef Christian Pilnacek am Donnerstag "einen sehr sensiblen Punkt". Ob ein Gespräch mit Schöffen als verbotene Einschüchterung einzustufen ist, müssten die Zuständigen im Einzelfall entscheiden.

Staatsanwaltschaft prüft

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) prüft eine Anzeige, laut "Kurier" soll eine disziplinarrechtliche Anzeige bei der Anwaltskammer eingelangt sein. Ein mit der Sache Vertrauter geht aber davon aus, dass Ainedter – sollten seine Schilderungen von dem Vorfall stimmen – keine Standesregeln verletzt habe, diesfalls hätte es sich um "einen Sturm im Wasserglas" gehandelt".

Programmgemäß wäre am Donnerstag die Hochegger-Befragung fortgesetzt worden, und zwar von Meischbergers Verteidiger Jörg Zarbl. Hochegger belastet durch sein Teilgeständnis, wonach Grasser bei der Buwog-Provision über eines der von Meischberger für sich reklamierten Liechtenstein-Konten mitkassiert habe, auch den Exlobbyisten schwer.

Eiszeit

Das ohnedies schon distante Verhältnis der beiden Exgeschäftspartner hat sich in der jüngsten Verhandlung weiter abgekühlt. Hochegger sagte auf Fragen des Staatsanwalts über Vorgänge in einer Verhandlungspause aus, dass ihn Meischberger von seinem Teilgeständnis habe abbringen wollen. Dessen Anliegen "Peter, das kannst du nicht machen, jetzt, wo wir so gut liegen", will er mit "Es gibt kein wir. Jeder ist für seine Vergangenheit selbst verantwortlich" abgelehnt haben.

Stimmt gar nicht, sagt Meischberger auf Nachfrage des STANDARD zu diesen Schilderungen Hocheggers, dessen "Läuterung" die Anwälte der Hauptangeklagten in Zweifel ziehen.

Meischberger bringt sein Pausengespräch mit Hochegger vor dessen Teilgeständnis in einen anderen Zusammenhang. Er habe damals von seinem Anwalt über Gerüchte erfahren, wonach es "zwischen Hochegger und der Justiz einen Deal gebe". Da er aber wisse, "dass wir nichts Unrechtes bei der Buwog gemacht haben", habe er Folgendes zu Hochegger gesagt: "Ich höre, du hast einen Deal mit der Justiz. Fang doch jetzt nicht an zu lügen, wir liegen doch so gut." Sein Exgeschäftspartner habe ihm geantwortet: "Walter, es gibt kein wir. Es gibt den Peter Hochegger und die anderen."

Deal mit der Justiz?

Was Meischberger zur Annahme bewegt, es könnte rund ums Hochegger-Geständnis eine unzulässige Absprache zwischen diesem und der Justiz gegeben haben: Beim beschriebenen Gespräch sei Staatsanwalt Alexander Marchart "von seinem Platz aus zur Anklagebank zwischen uns gesprungen. Er wollte unser Gespräch unterbinden. Warum? Was wusste er? Gab es einen Deal mit der Justiz?" Fragen, die wohl demnächst vor Gericht erörtert werden.

Meischbergers Verteidiger Zarbl erwähnt in dem Konnex einen Brief von Hocheggers Anwalt Karl-Heinz Plankel an die Chefin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft von Oktober 2016, der am Mittwoch in der Verhandlung gezeigt und thematisiert worden ist. Darin ersucht Plankel die WKStA-Chefin "im Grunde eines weisen Rats höflichst zur Ventilierung der ... Strafrechtssache" Hochegger um einen persönlichen Termin. Tatsächlich habe es dann auch ein Gespräch mit der Justiz gegeben. "Wenn sich die Hinweise einer verbotenen Absprache mit der Justiz bewahrheiten, steht der Verdacht von Amtsmissbrauch im Raum", meint der Rechtsanwalt dazu. Die WKStA, Anklagebehörde in der Causa Buwog-Privatisierung, kommentiert all diese Darstellungen nicht.

Zwei Konten wurden erst später eröffnet

Hocheggers Kernaussage zum Teilgeständnis, er habe im September 2005 von Banker Christoph W. bei einem Treffen erfahren, dass Grasser hinter einem der drei Konten in Liechtenstein stehe, dürfte noch öfter Thema werden. Denn Konto Karin wurde erst am 27. Oktober 2005 bei der Hypo Investment Bank eröffnet, Konto Natalie am 6. Dezember 2005.

Auf entsprechende Nachfragen von Grassers Anwälten hat Hochegger in der jüngsten Verhandlung letztlich recht lässig reagiert. Möglicherweise habe das Treffen eben später stattgefunden. Nächster Verhandlungstermin: 17. Jänner. (Renate Graber, 11.1.2018)