Wien – Finanz- und Familienministerium haben die Befürchtung des Behindertenrats, wonach Menschen mit Behinderung durch den neuen Familienbonus schlechter gestellt sein werden, entkräftet. Der Anspruch auf den angekündigten Familienbonus sei an den Anspruch auf Familienbeihilfe geknüpft. Menschen mit Behinderung ab 18 Jahren, für die Familienbeihilfe bezogen wird, stehe auch der Familienbonus zu.

Die Befürchtungen seien unbegründet, hieß es am Freitag in einer Stellungnahme des Finanzministeriums. Auch der Anspruch auf eine etwaige erhöhte Familienbeihilfe bleibe "natürlich unangetastet", so die Information.

Behindertenrat befürchtete Verschlechterung

Der Österreichische Behindertenrat hatte durch den geplanten Familienbonus eine massive Verschlechterung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und deren Familien befürchtet. "Es darf nicht den Ärmsten unserer Gesellschaft noch das letzte Hemd weggenommen werden. Jeder Mensch in Österreich muss das Recht haben, in Würde leben zu können", erklärte Behindertenrats-Präsident Herbert Pichler.

Der geplante Familienbonus soll bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eine Steuerersparnis von maximal 1.500 Euro pro Kind und Jahr bringen. Für studierende Kinder über 18 können 500 Euro abgesetzt werden.

Es sei jedoch vollkommen unklar, wie die Regelung für Kinder mit Behinderungen ausschauen wird, die über 18 Jahre alt sind und voraussichtlich dauerhaft außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, kritisierte Pichler am Freitag in einer Aussendung.

Vor allem wenn, wie geplant, der derzeitige Kinderfreibetrag von 440 Euro (bei Paaren 600 Euro) pro Jahr und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr zur Gänze entfallen, würden die Familien nicht nur nichts von einer Steuererleichterung spüren, sondern sogar weniger erhalten als bisher. Das widerspreche aber dem Versprechen von Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP), wonach keine Familie schlechter aussteigen werde. (APA, 12.1.2018)