Wien – "Der Sündenfall kam nicht von uns, aber wir zahlen die Rechnung", erklärt Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Wirtschaftskammer-Bundessparte Banken und Versicherungen, den Schritt zum Verfassungsgerichtshof. Das ab Samstag geltende, weitgehende Aus für Bankomatgebühren ist somit noch nicht dauerhaft in trockenen Tüchern, zumindest nicht in derzeitiger Form.

Darin, dass heimische Institute die Entgelte von Drittanbietern wie Euronet, wo 1,95 Euro pro Abhebung von den Geräten verrechnet werden, zahlen müssen, sieht Rudorfer "das Recht auf Eigentum verletzt, weshalb der Vorschlag allein deswegen schon verfassungswidrig sein muss". Eine Entscheidung der Höchstrichter erwartet er noch in diesem Jahr.

Änderungen ab Samstag

Ab Samstag dürfen Bankomatgebühren nur noch mit starken Einschränkungen verrechnet werden. Damit die Banken für die Nutzung von Bankomaten die Hand aufhalten dürfen, müsse dies zuvor mit den Kunden explizit ausgehandelt werden. Ein Hinweis in den Geschäftsbedingungen (AGB) reicht laut Arbeiterkammer-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic nicht aus. Laut den Erläuterungen des Parlaments zu dem betreffenden Gesetz könne ein Aushandeln von der Bank nur bewiesen werden, wenn ein alternatives Kontomodell mit Pauschalpreis angeboten werde.

Bankomaten müssten für Kunden weitgehend kostenlos bleiben, da Konsumenten ohnedies bereits Kontogebühren entrichten müssten. "Wir werden die Banken jedenfalls genau beobachten, wie sie diese gesetzliche Vorgabe in der Praxis handhaben", kündigte Zgubic an. (aha, 12.1.2018)