Wien – Herbert Kickl vergeudet keine Zeit. Der Innenminister (FPÖ) schickte eine Novelle in Begutachtung, mit der die Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) überarbeitet wird. Neben technischen Änderungen bringt der Entwurf eine Einschränkung von Bürgerrechten. Im Unterschied zur bisherigen Regelung (gilt ab Ende Mai) sollen die Widerspruchsrechte gegen Behörden eingeschränkt oder beseitigt werden.

Der Eingriff gilt als heikel, hat doch der Europäische Gerichtshof das Recht auf Widerspruch gegen Behörden dezidiert eingefordert. Im Unterschied zum Recht auf Löschen kommt der Widerspruch ins Spiel, wenn Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung verwendet werden.

Auch Pass- und Vereinsgesetz betroffen

Kickl begründet die geplante Einschränkung in den Erläuterungen zum Entwurf mit Erfordernissen des Verwaltungsvollzugs und argumentiert überdies mit einer entsprechenden Grundlage in der europäischen DSGV, wonach Abstriche durch die Mitgliedstaaten erlaubt seien, wenn sie notwendig und verhältnismäßig sind.

Bei Meldedaten sieht das Ressort die Beschränkung des Widerspruchsrechts zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung als erforderlich an. Der Zweck des Melderegisters würde ansonsten konterkariert. Ähnlich werden die Einschränkungen beim Pass-, Personenstands-, Waffen-, Zivildienst- und Vereinsgesetz, im Fremden- und Asylwesen und bei Bestimmungen zu Wahlen und Volksinitiativen begründet. (as, 12.1.2018)