Der deutsche Tüv empfiehlt für sogenannte Pickerlüberprüfungen inzwischen wieder beide Tests, also sowohl das Auslesen moderner On-Board-Diagnosesysteme als auch den klassischen Endrohrtest.

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Wien – Einen veritablen Schlagabtausch hat die vom Verkehrsministerium geplante Neuregelung von Abgastests für Pkws, Lkws und Motorräder ausgelöst. Die Umweltanwaltschaft Niederösterreich beharrt auf sogenannten Endrohrtests und wehrt sich gegen den vom ÖAMTC geäußerten Vorwurf der "technischen Unwissenheit".

"Renommierte Studien kommen zum Ergebnis, dass jedenfalls sowohl das Auslesen der On-Board-Diagnose-Daten (OBD) als auch eine Endrohr-Abgasmessung erfolgen sollten, um sicherzustellen, dass das Abgasreinigungssystem in Ordnung ist", schreibt der Leiter der Umweltanwaltschaft Niederösterreich, Thomas Hansmann, in einer Stellungnahme, die dem STANDARD vorliegt.

Wohl lasse die EU-Richtlinie 2014/15 den Entfall von Endrohrtests für moderne Fahrzeuge ab Erstzulassung 2006 und Abgasnorm Euro-5 zu, wie in dem noch vom früheren Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) verschickten Verordnungsentwurf vorgesehen. Allerdings sei inzwischen der Dieselabgasskandal aufgeflogen und deshalb habe sogar Deutschland wieder Endrohr-Abgasmessungen eingeführt.

Tüv empfiehlt Tests

Der Verband neutraler technischer Dienstleister (Tüv) in Deutschland empfiehlt für sogenannte Pickerlüberprüfungen inzwischen wieder beide Tests, also sowohl das Auslesen moderner On-Board-Diagnosesysteme als auch den klassischen Endrohrtest – um sicherzustellen, dass das Abgasreinigungssystem in Ordnung ist. "Der ÖAMTC wäre gut beraten, Kritikern zu einem Verordnungsentwurf nicht unreflektiert Unwissenheit zu unterstellen", schreibt die Umweltanwaltschaft Niederösterreich.

Österreich habe aus dem Dieselskandal nichts gelernt, appellieren die Klimaschutzräte der Grünen in Tirol, Wien, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Kärnten an Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ). Sie warnen vor einer Aufweichung der Abgasuntersuchung. (ung; 17.1.2018)