Noch heuer will Justizminister Josef Moser (ÖVP) Vorschläge für eine Verfassungsreform vorlegen.

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Wien – Justizminister Josef Moser (ÖVP) verteidigt die geplante "Rechtsbereinigung" gegen Expertenkritik. Außerdem sieht der Minister die Aufhebung der vor dem Jahr 2000 kundgemachten und nicht mehr benötigten Gesetze nur als ersten Schritt. Ebenfalls noch heuer will Moser Vorschläge für eine Verfassungsreform vorlegen, die eine Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern bringen soll.

Experten haben Moser davor gewarnt, mit der pauschalen Aufhebung älterer Gesetze das Rechtssystem in die Luft zu sprengen. Moser weist das zurück. "Da geht nichts schief", versicherte er am Donnerstagabend vor Journalisten. Das Justizministerium hat die anderen Ressorts bereits aufgefordert, bis 15. März zu melden, welche älteren Gesetze weiterhin gebraucht und folglich nicht aufgehoben werden.

Theoretisch könnten davon 1.704 Gesetze betroffen sein. Praktisch werden aber wohl deutlich weniger Gesetze wegfallen. Betroffen sind zudem nur einfache Gesetze – Verfassungsbestimmungen werden nicht angetastet.

Vorschriften für EU-Standards zurückschrauben

Moser sieht die Rechtsbereinigung nur als ersten Schritt. In einem weiteren Schritt sollen die weiterhin geltenden Gesetze und Vorschriften auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft und nötigenfalls neu kodifiziert werden. Dazu strebt Moser auch "Reformpakte" mit einzelnen Ministerien an. Außerdem will die Regierung Vorschriften und Regulierungen auf EU-Mindeststandards zurückschrauben. Interessensvertretungen und Ministerien wurden laut Moser bereits aufgefordert, bis Mai einzumelden, wo EU-Vorgaben übererfüllt werden – sogenanntes "Gold-Plating".

Das Regierungsprogramm spricht hier von der "Rücknahme von Gold-Plating zu Lasten von Unternehmen". Dass dabei unter dem Deckmantel der Beseitigung von "Überregulierung" der Schutz von Umwelt, Konsumenten und Arbeitnehmern unter die Räder kommen könnte, wies Moser zurück. Er versichert, dass vor der Rücknahme einzelner Vorschriften nicht nur die Auswirkungen auf Volkswirtschaft und Beschäftigung geprüft werden sollen, sondern auch auf die Sozialstandards. Welche Interessensvertreter in welchen Bereichen auf EU-Mindeststandards zurückgehen wollen, will Moser aber nicht veröffentlichen: "Wir wollen nicht Good cop, bad cop spielen." Beschließen will Moser die Rechtsbereinigung und den Rückbau auf EU-Mindestnormen noch heuer.

Kompetenzen entwirren

Ebenfalls heuer will der Minister einen Vorschlag für eine "Kompetenzentflechtung" zwischen Bund und Ländern vorlegen. Nötig wäre das aus seiner Sicht bei Bildung, Pflege und Gesundheitswesen. Unterstützung holte sich Moser dazu vom Grazer Politikwissenschafter Klaus Poier, der für eine ausgewogene Reform ohne Gewinner und Verlierer plädierte: "Es darf nicht heißen, alles muss zentralisiert sein, sondern es muss gescheit verteilt werden."

Dazu sollen die Mischkompetenzen im Verfassungs-Artikel 12, bei denen der Bund die Grundsätze regelt und die Länder die Ausführungsgesetze erlassen, klar aufgeteilt werden. In diesen Bereich fällt neben Krankenanstalten und Elektrizitätswirtschaft auch die Mindestsicherung. Ob die Regierung diesen Bereich in Bundeskompetenz übernehmen will, um die geplante Reform von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe zu erleichtern, ist laut Moser noch offen.

Dass die Föderalismusreform, wie ähnliche Versuche zuvor, scheitern könnte, glaub Moser nicht. Er sei ja nicht Minister für Reformen und Deregulierung geworden, um nach fünf Jahren aus dem Ministerium zu gehen und zu sehen, dass nichts passiert sei, zeigte sich der frühere Rechnungshofpräsident selbstbewusst. Außerdem habe sich sowohl die Regierung als auch der Bundeskanzler dazu bekannt. (APA, 19.1.2017)