Innsbruck – Beamte und Vertragsbedienstete können laut Verfassungsgesetz für ihre politische Tätigkeit freigestellt werden. Es reicht aus, sich für ein Mandat zu bewerben, um das in Anspruch nehmen zu können.

In Tirol haben sich sieben Exekutivbeamte für den Landtagswahlkampf vom Dienst freistellen lassen, berichtet die "Tiroler Tageszeitung". Obwohl sie auf der FPÖ-Liste an nicht wählbaren Plätzen gereiht sind, dürfen sie in ihrer Dienstzeit Wahlkampf betreiben. Eine der freigestellten Beamtinnen ist laut dem Bericht Chauffeurin von FPÖ-Spitzenkandidat Markus Abwerzger.

Ob sich Beamte auch für ihre politische Tätigkeit bei anderen Parteien freistellen haben lassen, wird erst nach der Wahl am 25. Februar bekannt werden. Sie müssen erst im Nachhinein ihre wahlkampfbedingte Abwesenheit melden. (red, 22.1.2018)