Gerhard Dörfler kann aufatmen – aber nur für kurze Zeit.

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Wien – Der frühere Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ) darf kurz aufatmen: Ein Amtsmissbrauchsverfahren wegen einer rechtswidrigen Weisung an seine Mitarbeiter wurde in letzter Sekunde abgeblasen – die Anklage wurde zurückgezogen. Ein weiteres Verfahren ist aber noch offen: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Ermittlungen rund um umstrittene Bauvergaben abgeschlossen, sagte ein Sprecher zum STANDARD. Man prüfe nun die Ergebnisse, um über eine mögliche Anklage entscheiden zu können.

FPÖ ist empört

Dass mehrere Medien am Sonntag berichteten, Dörflers Anklage im Fall der umstrittenen Weisung sei bereits rechtskräftig, sorgt nun für Aufregung in der FPÖ. Deren Mediensprecher Hans-Jörg Jenewein unterstellt dem ORF sogar "parteipolitisch motiviertes Handeln". Auch der Austria Presse Agentur (APA), auf deren Meldungen mehrere Medien zurückgreifen, unterstellt Jenewein unsauberes Arbeiten. Sie habe unerwähnt gelassen, dass der im Bericht zitierte Sprecher das Landesgerichts Klagenfurt "langjähriger SPÖ-Gemeinderat in Kärnten" gewesen sei. "Völliger Blödsinn" sei das, sagt hingegen Gerichtssprecher Manfred Herrnhofer auf STANDARD-Anfrage: "Ich war nie Gemeinderat."

Wie es zur Falschmeldung vom Sonntag kam, sei hingegen schnell erklärt: Ein entsprechender Bericht der "Kleinen Zeitung" fuße auf einer Auskunft, die er, Herrnhofer, am Dienstag erteilt habe – damals sei die Anklage gegen Dörfler tatsächlich rechtskräftig gewesen. Zwei Tage später habe die WKStA ihre Anklage zurückgezogen. Diese Entscheidung wollte Herrnhofer aber erst veröffentlichen, wenn sie Dörfler zugestellt worden sei. "Herr Dörfler sollte es nicht aus den Medien erfahren", sagt Herrnhofer.

Kein Schaden fürs Land

Dass es nicht zur Anklage kommt, geht auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) in einem ähnlichen Verfahren gegen den früheren Vizelandeschef Uwe Scheuch zurück. Da der OGH in Scheuchs Fall keinen Amtsmissbrauch sah, habe man hier analog entscheiden müssen. Anders als Scheuch wird Dörfler nicht einmal wegen Untreue belangt. Der Grund: Der Weisungsrat im Justizministerium sei zum Schluss gekommen, dass dem Land Kärnten durch Dörflers Weisung kein Schaden entstanden ist, heißt es im Justizministerium auf STANDARD-Anfrage. (Maria Sterkl, 22.1.2018)