Man mag zur Wiedereinführung von Gebühren für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten stehen wie man will. In Oberösterreich wurde der Elternbeitrag für Krabbelstuben- und Kindergartennachmittagsbetreuung von der Landesregierung nunmehr auf zwischen drei und 4,8 Prozent des Bruttofamilieneinkommens festgesetzt. Die Regelung entspricht dem in Österreichs seit langem praktizierten sozialen Gedanken, dass Geringverdiener in absoluten Beträgen weniger und Besserverdiener mehr für die Betreuungsleistungen ihrer Kinder zahlen.

Gleichzeitig wurden jedoch auch Mindest- und Höchstbeiträge für die Kindergartengebühren festgesetzt. Diese Regelung ist nicht neu, so wurde das bereits in den vergangenen Jahren gehandhabt. Die Mindestgebühren für die Kinderbetreuung betragen zwischen 42 und 49 Euro pro Monat und müssen von allen Eltern – also auch den Geringverdienern – entrichtet werden.

Stigmatisierung der Geringverdiener

Diese Mindestsätze haben jedoch zur Folge, dass Eltern mit geringem Einkommen einen deutlich höheren Prozentsatz ihrer Familieneinkünfte für die Kindergartengebühren aufwenden müssen als bessergestellte Eltern. Alleinerzieher mit einem Familieneinkommen ab 500 Euro pro Monat zahlen nach dem aktuellen Modell rund zehn Prozent ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für die Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder, bei 700 Euro sind es noch immer rund sechs Prozent. Erst ab ungefähr 1.600 Euro Haushaltseinkommen fällt der Prozentsatz auf die vorgesehenen drei Prozent des Bruttofamilieneinkommens.

Grafik: Michael Radhuber

Zwar wurde in der von der oberösterreichischen Landesregierung soeben erlassenen Elternbeitragsverordnung vorgesehen, dass betroffene Eltern in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen einen Antrag auf Erlass der Mindestgebühren stellen können. Für viele kommt die Stellung eines solchen Antrags jedoch einer Stigmatisierung gleich, und einige Geringverdiener werden ihre Kinder von der kostenpflichtigen Nachmittagsbetreuung im Kindergarten nun wieder gänzlich abmelden, anstatt einen solchen Antrag auszufüllen und sich als Geringverdiener "outen" zu müssen.

Landeshauptmann Thomas Stelzer von der ÖVP (rechts) hat im Oktober die Pläne für die Kindergartenbetreuung präsentiert, ab 1. Februar müssen die Elternbeiträge bezahlt werden.
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Mindestgebühren gänzlich abschaffen

Aus der Forschung wissen wir, dass besonders Kinder aus Familien mit geringem Einkommen in ihrer Entwicklung vom Kindergartenbesuch profitieren. Es sollte also politisch alles daran gesetzt werden, den betroffenen Familien jegliche Hürden für den Kindergartenbesuch ihrer Kinder – auch in den Krabbelstuben sowie am Nachmittag ab 13 Uhr – aus dem Weg zu räumen. Eine Mindestgebühr für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung führt jedoch genau zum gegenteiligen Effekt und hält Eltern mit geringem Einkommen eher davon ab, ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen anzumelden. Der richtige Weg wäre gewesen, Mindestgebühren gänzlich abzuschaffen und einen allgemeinen Absetzbetrag für Familieneinkommen festzulegen, sodass Kinderbetreuungsgebühren erst ab einer gewissen Schwelle des Familieneinkommens in Rechnung gestellt werden. (Michael Radhuber, 25.1.2018)