Bild nicht mehr verfügbar.

Die Abwicklung der Heta brachte laut FMA bisher um drei Milliarden Euro mehr als ursprünglich erwartet.

Foto: Reuters / Heinz-Peter Bader

Wien – Die Wunden der Finanzkrise sind fast verheilt, wie man dem Resümee der FMA entnehmen kann. Gleichzeitig gilt es neue Problemfälle zu verhindern.

Fortschritt bei Pleitebanken

Die Abwicklung der ehemaligen Hypo über die Bad Bank Heta ist beinahe abgeschlossen. Von über sieben Mrd. Euro an Aktiva sind noch eine Mrd. übrig. Bis Ende 2020 dürfte die Bank abgewickelt sein, wie die FMA-Vorstände Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl am Dienstag sagten. Die Abbaueinheit sitzt somit auf über zehn Mrd. Euro an Barmitteln – das sind um drei Mrd. mehr, als ursprünglich geschätzt wurde.

Auch bei den anderen Pleitebanken ist ein Ende in Sicht. Für die Immigon (ÖVAG) erwartet die FMA noch heuer den vollständigen Abbau. Die KA Finanz (Kommunalkredit) hatte Ende 2017 noch acht Milliarden Euro an Aktiva auf den Büchern, die Hälfte davon Kredite mit zum Teil langen Laufzeiten. Planmäßig soll die Abwicklung daher bis 2026 dauern.

Soweit die guten Nachrichten, aber gerade in guten Zeiten können sich Problemfälle bilden, die im Abschwung dann schlagend werden. Daher müsse man jetzt handeln, sagt Ettl.

FMA prüft Immobilienkredite

Die Preise für Häuser und Wohnungen sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Gleichzeitig habe die FMA eine Aufweichung bei den Vergabekriterien bei Krediten für die Wohnraumfinanzierung festgestellt. Daher will die Aufsicht jetzt systematisch jene Banken, die besonders lasch vorgegangen sind, davon "überzeugen", ihr Risiko zu reduzieren. "Wir wollen nicht eine Situation, wie wir sie bei den Fremdwährungskrediten hatten", erklärt Kumpfmüller.

Lehre aus Wienwert-Pleite

Die Pleite der Immobiliengesellschaft Wienwert-Holding offenbare laut FMA eine "regulatorische Lücke". Das Unternehmen hat nämlich Anleihen im Eigenvertrieb verkauft und keine professionellen Finanzdienstleister genutzt. Damit unterlagen sie nicht den üblichen Kapitalmarktregeln.

Immerhin habe die FMA öffentlich vor solchen Produkten gewarnt und 85.000 Euro Strafe wegen irreführender Werbung verhängt (noch nicht rechtskräftig). Ob diese Lücke geschlossen wird, müsse der Gesetzgeber entscheiden, sagt Ettl. (Leopold Stefan, 23.1.2018)