Wien – Ein mittlerweile 19 Jahre alter Bursch ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte sich in der Nacht auf den 14. September 2017 mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd durch mehrere Bezirke geliefert, die schließlich in einer Sackgasse in Rudolfsheim-Fünfhaus zu Ende ging.

Wie durch ein Wunder kamen bei der Fahrt, bei der der 19-Jährige eine Geschwindigkeit von bis zu 120 Stundenkilometern erreichte, teilweise gegen die Einbahn fuhr und an mehreren Kreuzungen rote Ampeln ignorierte, keine Personen zu Schaden. "Das ist so ein Glück, dass nix passiert ist. Sie wissen wahrscheinlich nicht einmal, was Sie für ein Glück hatten", bemerkte Richterin Beate Matschnig.

Obendrein besaß der Bursch nicht einmal einen Führerschein. Er hatte sich dessen ungeachtet um 500 Euro einen Pkw gekauft, um sich "den Lebenstraum eines 18-Jährigen" zu erfüllen, wie Verteidiger Philipp Wolm meinte. Da der beim AMS beschäftigungslos gemeldete Bursch sein Auto nicht angemeldet hatte, stahl er einfach fremde Nummerntafeln und montierte diese auf seinem Fahrzeug.

Verfolgungsjagd durch 16. und 15. Bezirk

Auf einer "Spritztour" geriet er schließlich am Hernalser Gürtel deutlich nach Mitternacht in eine Verkehrskontrolle. Um sich der Fahrzeug- und Lenkerkontrolle und den damit zwangsläufig verbundenen Schwierigkeiten zu entziehen, bog der Bursch kurzerhand in den achten Bezirk ab und drückte aufs Gas. Die Flucht ging quer durch den 16. und 15. Bezirk, wobei der junge Mann am Äußeren Gürtel und auf der Gablenzgasse gegen die Einbahn fuhr. Sämtliche ihm entgegenkommende Fahrzeuge hielten an bzw. drängten sich an den Fahrbahnrand und vermieden so einen Crash. Mehrere Fußgänger mussten zur Seite springen, um von dem rasant daherkommenden Pkw nicht erfasst zu werden. Die Polizei bildete schließlich mit mehreren Einsatzfahrzeugen zwei Straßensperren, auf die der Bursch ungerührt zufuhr. Es krachte nur deshalb nicht, weil die Beamten im letzten Moment die Bahn freigaben und ihre Fahrzeuge vor- bzw. zurücksetzten.

Er sei "in Panik" gewesen, machte der Angeklagte, der äußerlich einem frühreifen Firmling gleichsah, vor Gericht geltend. "Es war alles so schnell", bemerkte er. "Sie waren so schnell", korrigierte ihn die Richterin.

Urteil rechtskräftig

Aufgrund der geständigen Verantwortung kam der Angeklagte mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe davon. Vier Monate wurden unbedingt ausgesprochen, die restlichen 14 Monate sah ihm der Schöffensenat unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach. Zudem muss sich der nicht lenkerberechtigte Raser einer Therapie unterziehen, um von seiner Drogensucht loszukommen – nach seiner Festnahme konnten in seinem Blut Spuren von Cannabis und Kokain nachgewiesen werden. Auch Bewährungshilfe wurde angeordnet.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Da der 19-Jährige seinen unbedingten Strafteil bereits in der U-Haft abgesessen hat, wurde er im Anschluss an die Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Er konnte die Justizanstalt Josefstadt, wo er seinen Angaben nach zuletzt "die schlimmste Zeit meines Lebens" verbracht hatte, verlassen. (APA, 24.1.2018)