Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat im Vorjahr öfter Sperren des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe verhängt, wie am Freitag veröffentlichte Zahlen zeigen. Demnach wurden 111.451-mal Sanktionen gesetzt. Das waren 7,4 Prozent mehr als im Jahr davor, aber kein längerfristiger Aufwärtstrend.

Die Zahl der Arbeitslosen ging im Vorjahr hingegen zurück. Insgesamt waren über 950.000 mindestens einen Tag im Jahr arbeitslos.

Während die Zahl der Sperren wegen verabsäumter Kontrollmeldungen gesunken ist, stieg die Zahl der Sanktionen wegen "Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahme", wie das AMS in einer Aussendung schreibt.

Ein Viertel Missbrauchsfälle

Insgesamt hätten 23 Prozent der Sperren "eigentliche Missbrauchsfälle" betroffen. Konkret gab es wegen Arbeits- oder Schulungsverweigerung 19.247 Sperren. 6.157-mal verhängte das AMS Sperren wegen "unentschuldigten Fernbleibens von einer Schulungsmaßnahme".

Den Betroffenen wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt. Stellt das AMS gänzliche Arbeitsunwilligkeit fest, kann die Leistung komplett gestrichen werden. Das kam im Vorjahr in 237 Fällen vor.

Mehr Rückmeldungen von Unternehmen

Der Anstieg der Sanktionen gehe darauf zurück, dass im Vorjahr erstmals Sperren bei tageweise unentschuldigtem Fernbleiben erfasst wurden und weil mehr Unternehmen ihre Erfahrung mit vermittelten Kandidaten zurückmeldeten, sagt Herbert Buchinger, Vorstandsvorsitzender des AMS.

Rund die Hälfte der Sanktionen folgte auf versäumte Kontrolltermine. Bleiben Jobsuchende dem vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fern, kann das Arbeitslosengeld bis zur neuerlichen Kontaktaufnahme (meist wenige Tage) gestrichen werden. Im Vorjahr geschah das 55.227-mal – ein Minus von 5,2 Prozent.

27 Prozent der Sperren betreffen die Wartefrist bei Selbstkündigung. (red, 26.1.2018)