Fluglinien müssen künftig eine Vielzahl von Daten an das Bundeskriminalamt übermitteln

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Ein Gesetzesentwurf, der die Sammlung von Fluggastdaten regelt, ist diese Woche vom Innenministerium an den Nationalrat übermittelt worden. Er sieht vor, dass eine Vielzahl von Informationen über Flugreisende – etwa Anschriften, Angaben zum Reisebüro, Sitzplatznummer, Gepäckangaben, Mitreisende etc. – in einer neu zu schaffenden Fluggastdatenzentralstelle gespeichert werden. Dort werden die Daten fünf Jahre aufbewahrt, wobei sie nach sechs Monaten "depersonalisiert" werden sollen. Dann ist ein begründetes Ersuchen nötig, um sie wieder kenntlich zu machen.

Schwere Straftaten

Die Fluggastdaten sollen helfen, schwere Straftraten und Terrorismus zu verhindern und aufzuklären. Dazu gehören etwa Menschenhandel, Kinderpornografie, Cyberkriminalität, Produktpiraterie oder Organhandel. Das Innenministerium argumentiert, dass Behörden durch die neue Regelung früher – nämlich schon vor der Einreise – über die Reisebewegungen von Verdächtigen informiert werden. Die Fluggastdatenzentralstelle soll im Bundeskriminalamt angesiedelt sein und den Datenaustausch mit anderen Behörden regeln. Zugriff haben etwa Asyl- und Zollbehörden.

"Generalverdacht"

An der Regelung, die auf EU-Ebene beschlossen wurde, gab es in den vergangenen Jahren heftige Kritik. Der freiheitliche EU-Abgeordnete Harald Vilimsky sagte im Dezember 2015 etwa, dass die EU "über fadenscheinige Begründungen und unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung ihre umstrittenen Wünsche durchzupeitschen versucht".

EU-Bürger würden laut Vilimsky unter Generalverdacht gestellt werden. Sein Parteikollege Herbert Kickl muss nun, mehr als zwei Jahre später, die EU-Richtlinie als Innenminister in nationales Recht umsetzen. In Deutschland war eine entsprechende Regelung bereits im Februar 2017 beschlossen worden. Neos-Abgeordneter Niki Scherak weist in einer ersten Stellungnahme darauf hin, dass der österreichische Entwurf die EU-Vorgaben übertrifft: "Hier wurde über das Ziel hinausgeschossen", so Scherak.

Bürger erhalten in Österreich nun die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abzugeben. Das ist bis Ende Februar möglich, dann folgt die Abstimmung im Nationalrat. In Kraft soll das Gesetz bereits Ende Mai 2018 treten. (fsc, 26.1.2018)