Wien – Die Liste Pilz fordert "Steuergerechtigkeit" für das untere Drittel der Einkommensbezieher. "Diese Gruppe spielt in den Steuerplänen der Regierung keine Rolle", kritisierte Budgetsprecher Bruno Rossmann bei einer Pressekonferenz am Freitag. Er fordert eine radikale Steuerreform mit einer starken Senkung der Sozialabgaben für Geringverdiener und höheren Steuern auf Kapitalerträge und Erbschaften.

Der von der Regierung geplante Familienbonus treffe nur "Besserverdiener", auch von den niedrigeren Arbeitslosenbeiträgen (für Einkommen zwischen 1.348 Euro und 1.948 Euro, Anm.) habe das untere Drittel der Einkommen nichts, kritisiert Rossmann. Ihm gehe es um die 2,8 Millionen Menschen, die weniger als 1.250 Euro brutto monatlich verdienen und somit keine Lohn- und Einkommensteuer bezahlen. Eine "vergessene Gruppe", die auch ohne Lohnsteuer fast so viel Steuern zahle wie Besserverdiener, so Rossmann.

Senkung für Niedrigverdiener

Rossmann kritisiert die Darstellung der Regierung, wonach Geringverdiener ohnehin keine Steuern bezahlen und daher durch Steuersenkungen nicht entlastet werden können. "Hier geht es ganz klar um Klientelpolitik", glaubt Rossmann und verweist auf anderslautende Berechnungen der Wiener Wirtschaftsuniversität. Demnach zahlt das untere Einkommensdrittel zwar tatsächlich keine bis wenig Lohnsteuer. Dafür gehen bei ihnen zwischen 30 und 40 Prozent des Einkommens für Sozialversicherung und Konsumsteuern (z.B. Mehrwertsteuer) ab. "Die FPÖ spielt hier mit, obwohl sie immer vorgegeben hat, die Partei des kleinen Mannes zu sein", kritisiert Rossmann.

Für die nächste Steuerreform fordert Rossmann daher eine drastische Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Niedrigeinkommen. Bei der Geringfügigkeitsgrenze (438,05 Euro monatlich) soll gar keine Sozialversicherung fällig werden, danach soll der Tarif schrittweise steigen. Den Verlust würde Rossmann der Sozialversicherung aus Steuergeldern ersetzen. Dazu fordert er neben der Abschaffung der Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung auch die Besteuerung von Kapitaleinkünften (Dividenden, Zinsen, etc.) mit dem normalen Lohnsteuertarif (statt wie derzeit mit 25 bzw. 27,5 Prozent), sowie eine Steuer auf Erbschaften ab 500.000 Euro. (APA, 26.1.2018)