Gelbe Karte, rote Karte, Geldstrafe für Fernbleiben vom Unterricht plant Bildungsminister Faßmann.

Foto: Matthias Cremer

Wien – Mit einem Strafrahmen von 110 bis 660 Euro sollen notorische Schulschwänzer künftig bedacht werden können. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) möchte die bisherige komplexe Regelung mit einem fünfstufigen Verfahren bis zur Verhängung einer Strafe von höchstens 440 Euro in Zusammenarbeit mit Lehrern und Direktoren deutlich vereinfachen, hieß es aus dem Ministerium am Dienstag.

Strafen in der Höhe von 660 Euro seien der "oberste Rahmen", die tatsächliche Gestaltung der Höhe sei noch "Manövrier- und Verhandlungsmasse", betonte Faßmann.

Bisher kaum Geldstrafen verhängt

Das bisherige Modell mit seinen zahlreichen Eskalationsstufen sei jedenfalls "viel zu komplex" und werde nur in den seltensten Fällen schlagend. Das Ziel sei "ein vereinfachtes System, wie man mit Schulpflichtverletzungen umgeht". Das Modell werde nun zusammen mit Pädagogen ausgearbeitet. Für den Minister ist etwa vorstellbar, dass am Ende ein an die gelben und roten Karten im Fußball angelehntes System steht.

Eine Novelle im Schulpflichtgesetz könnte es noch im ersten Quartal 2018 geben, bestätigte das Ressort am Dienstag. Gelten würde die Neuregelung dann ab dem kommenden Schuljahr. Eine Verschärfung wurde bereits im Regierungsprogramm angekündigt.

Das bisher geltende Verfahren bei Schulpflichtverletzungen ist seit dem Schuljahr 2013/14 in Kraft. "Im Fall des nicht regelmäßigen Schulbesuchs im Ausmaß von fünf Tagen, 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder drei aufeinander folgenden Tagen unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht" kommt es zu Anwendung. Der fünfteilige Stufenplan sieht dann zunächst verpflichtende Gespräche mit Eltern und Schülern sowie die Einschaltung von Direktor, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlfahrt vor. Hilft das alles nicht, können Verwaltungsstrafen von bis 440 Euro verhängt werden. (APA, 30.1.2018)