Salzburg – Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwoch ein 77-jähriger Pensionist wegen der Unzucht mit Unmündigen zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Vier Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen. Die Vorwürfe liegen zwei bis drei Jahrzehnte zurück. Der frühere Lehrer soll in den Jahren 1987 bis 1994 drei Nichten mehrfach sexuell missbraucht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die drei Mädchen waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen acht und 13 Jahre alt. Die Übergriffe wurden etwa beim Spielen im Garten, in einem Auto und in einer Sauna verübt. Der Angeklagte berührte seine Nichten am Geschlecht und ging ihnen mit seinen Fingern in die Unterhose. Laut Gerichtspsychiater Ernst Griebnitz leidet eine der drei Frauen seither eindeutig unter einer Trauma-Folgestörung. "Eine solche ist aus psychiatrischer Sicht einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen." Das ist auch der Grund, warum die Übergriffe noch nicht verjährt sind.

Geständig

Der Angeklagte zeigte sich heute in der Schöffenverhandlung unter Vorsitz von Richter Christian Hochhauser voll geständig. Er schäme sich für die Taten und habe sämtliche finanzielle Ansprüche der Opfer beglichen. Zudem befindet sich der 77-Jährige seit einem Jahr in Psychotherapie. Kontakt zu seinen Nichten habe er keinen mehr.

"Mir ist erst später bewusst geworden, was ich gemacht habe", erklärte der Mann. "Ich habe immer geglaubt, dass es nicht aufkommt." Die Gedanken an seine Taten habe er durch intensiven Sport zu verdrängen versucht. Als eine Nichte im Jahr 2010 im Tagebuch ihrer Cousine vom Missbrauch las, tauschten sich die Frauen aus. Schon damals wollten die Nichten ihren Onkel anzeigen. Weil der Sohn des Angeklagten im gleichen Jahr aber bei einem tragischen Unfall ums Leben kam, nahmen sie davon Abstand. Erst 2016 gingen sie zur Polizei.

"Die Hölle wartet auf dich. Da hilft dir das ganze Beten nichts"

Als die traumatisierte Frau zwölf Jahre alt war, schickte sie ihrer Mutter einen Brief, in dem sie den Missbrauch schilderte. Aber die Mutter reagierte nicht. Zugleich verfasste das Mädchen am Computer zahlreiche verbitterte Briefe, die sie aber nie abschickte. Darin beklagt sie sich, dass ihr die Mutter nicht geholfen habe, und formulierte in den Schreiben ihren Hass auf den Onkel. "Die Hölle wartet auf dich. Da hilft dir das ganze Beten nichts", las Staatsanwältin Barbara Fischer vor.

Verteidiger Franz Essl wollte vom Gerichtspsychiater wissen, ob nicht auch das Nicht-verstanden-werden von der Mutter zu dem schweren Trauma hätte führen können. "Das hat zu einer Re-Traumatisierung geführt. Aber das Ursprungstrauma waren die Missbrauchshandlungen", erklärte Griebnitz. Und: "Hätte man therapeutisch früher eingegriffen, wären die Folgen womöglich abgeschwächt gewesen."

Gegen das Urteil haben am Nachmittag sowohl die Staatsanwältin wie auch der Verteidiger Berufung eingelegt. Der Anklägerin fiel das Strafmaß zu gering aus. Auch nach so vielen Jahren müsse klar sein, dass es sich um keine Bagatelldelikte handle, warnte Fischer zuvor in ihrem Schlussplädoyer. Essl, dem Anwalt des 77-Jährigen, war das Urteil hingegen zu hart. (APA, 31.1.2018)