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Auch Zalando muss sich an österreichisches Recht halten.

Foto: REUTERS/Fabrizio Bensch

Nach Amazon hat der Oberste Gerichtshof (OGH) auch Klauseln des Online-Modehändlers Zalando in Österreich für unzulässig erklärt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte beide Unternehmen im Auftrag des Sozialministeriums deshalb geklagt.

Sieben von acht Klauseln unzulässig

Wie bei Amazon ging es auch bei Zalando um die Frage, ob österreichisches Recht zur Anwendung kommen kann. Das hat der OGH nun bestätigt, da Zalando mit der Domain .at auch österreichische Kunden anspreche. "Richtet ein Unternehmer seine berufliche Tätigkeit auf einen anderen Staat als seinen Sitzstaat aus, etwa durch die Gestaltung seiner Homepage, und schließt er mit Verbrauchern Verträge ab, so ist auf diese Verträge an sich das Recht des Staates anwendbar, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat", so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. Sieben von acht im Verfahren beanstandete Klauseln wurden nun für unzulässig erklärt, wie der VKI in einer Aussendung mitteilte.

Konkret geht es um Bestimmungen über Beschaffungsrisiko, Haftungsfreizeichnungen, Rücktrittsrecht sowie Datenschutzklauseln. So verpflichtete sich Zalando beispielsweise nur dann zur Lieferung, wenn Waren beim Zulieferer vorrätig bzw. verfügbar sind. Laut OGH stellt die "zur Verfügung Stellung der Sache" jedoch "die Kardinalpflicht beim Kaufvertrag" dar. Daneben wurde mit einer Klausel auch die Haftung des Unternehmens für "leicht fahrlässig verursachte Sachschäden" ausgeschlossen. Ein Ausschluss vertraglicher Hauptpflichten sei in so einem Fall laut OGH aber "gröblich benachteiligend". (red, 7.2.2018)