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Laut Antigesichtsverhüllungsgesetz ein absolutes No-Go: Pulli bis unter die Nase, Mütze über den Augen – und dazu auch noch ein Schal.

foto: getty images/vetta

Wien – Keine Strafe mehr hat Nora Maria Foerst zu befürchten; jene 28-jährige Psychologin, die vergangenen Oktober am Lerchenfelder Gürtel in Wien wegen halb gesichtsverhüllenden Tragens eines um den Hals geschlungenen Schals angezeigt wurde, weil sie damit das sogenannte Burkaverbot gebrochen habe.

Vor wenigen Tagen wurde ihrem Anwalt Georg Zanger ein Schreiben der Landespolizeidirektion Wien zugestellt: Das Verwaltungsstrafverfahren laut dem seit Anfang Oktober 2017 geltenden Antigesichtsverhüllungsgesetzes, das Strafen bis zu 150 Euro vorsieht, gegen Foerst wurde eingestellt.

Einstellung ohne Begründung

Begründung für diesen Schritt ist laut Zanger in dem Schreiben keine angeführt. Die Behörde sei "offenbar zu dem Schluss gekommen, dass das Gesetz in der vorliegenden Textierung nicht durchsetzbar ist", meint er.

Foerst nämlich habe "außer Streit gestellt, dass ihr Gesicht, wie behauptet, teilweise durch ihren Schal verdeckt war". Sie habe also mit einer Verurteilung gerechnet – um dieses Erkenntnis in der Folge beim Verwaltungsgericht sowie, weiter, vor dem Verfassungsgerichtshof sowie, wenn nötig, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bekämpfen.

Zanger: Gesetzesanfechtung "dringend nötig"

Dies ist nun unmöglich – laut Zanger "höchst bedauerlich". Eine Anfechtung sei "dringend nötig", um rechtliche Klarheit zu schaffen: "Das Antigesichtsverhüllungsgesetz ist höchst unbestimmt". Zudem sei es Teil der Integrationsgesetzgebung, was sowohl die Bestrafung von "Österreichbesucherinnen mit Burka oder Nikab, die sich hier gar nicht integrieren wollen", als auch von "voll integrierten Personen" verbiete. Im Auftrag von Foerst prüft Zanger nun die Eröffnung eines Amtshaftungsverfahrens.

Das Antigesichtsverhüllungsgesetz wird in der Praxis indes nur sehr zurückhaltend angewendet. Seit Oktober habe es auf dessen Grundlage zwei Festnahmen gegeben, antwortete Innenminister Herbeert Kickl (FPÖ) unlängst auf eine parlamentarische Anfrage der Neos. (Irene Brickner, 9.2.2018)