Universitäten sind Orte zur "gedeihlichen Entwicklung" der Gesellschaft.

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In den vergangenen Wochen haben sich Mitgliedschaften von politisch Verantwortlichen in Organisationen offenbart, deren Gedankengut als pietätlos, menschenverachtend und diskriminierend zu bewerten ist. Mittlerweile ist klar, dass eine erschreckend hohe Anzahl parlamentarischer Akteure aktiv beziehungsweise als Funktionsträger innerhalb von Gesinnungsgemeinschaften mit problematischer Geisteshaltung tätig ist.

In wenigen Tagen sind jene Universitätsräte aller 21 Universitäten auszuwählen, die durch die Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers zu bestellen sind. Von jeher ist bei der Postenbesetzung im Bereich politischer Führungspositionen die chronische Abhängigkeit von Seilschaften ein scheinbar unabänderliches mikrosoziologisches Phänomen, welches sich trefflich analysieren und heftig diskutieren lässt. Was aber die Ergebnisse der ersten Aufarbeitung zu Tage gebracht haben, lässt befürchten, dass Vertreter in einem der obersten Universitätsorgane installiert werden, die dem Minimalanspruch an einen zivilen Wertekodex in keiner Weise gerecht werden.

Wohlergehen der Gesellschaft

Es ist atemberaubend, dass nach der Jahrtausendwende in unserer Republik ein Text mit dem Aufruf zur Ermordung von einer Million Angehörigen einer ethnisch religiösen Gruppe, die mit und unter uns leben, kursiert und dass selbst die unmittelbar dafür Verantwortlichen nicht oder nur zögerlich die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Sympathisanten solcher Gruppierungen haben weder an Universitäten noch in der Regierung noch im Nationalrat etwas zu suchen.

Universitäten sind Orte der global grenzüberschreitenden wissenschaftlichen und künstlerischen Auseinandersetzung zur "Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt", wie dies die Gesetzgebung zutreffend normiert hat. Die "gedeihliche Entwicklung" der Gesellschaft kommt unvermeidlich unter die Räder, wenn sich die handelnden Personen von Ideologien leiten lassen und nicht von konsensualen Zielen für das Wohlergehen der Gesellschaft. Dies wiegt umso schwerer, als auch die Ökonomisierung die hehren im Universitätsgesetz aufgeführten Aufgaben und Ziele der Universitäten zu untergraben geeignet ist.

"Menschenrechtsbildung kein 'optionales Extra'"

Genau das darf nicht passieren. Der Verrohung des Denkens muss mit einer offensiven Initiative im Bildungsbereich begegnet werden, vornehmlich im Bereich der Ethik: "Menschenrechtsbildung bekräftigt über unsere individuellen Unterschiede hinaus unsere gemeinsame Menschlichkeit. Sie ist kein 'optionales Extra' oder eine weitere routinemäßige Pflicht. Sie lehrt uns etwas Grundsätzliches", so Kate Gilmore, stellvertretende Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte.

Um diese Offensive im Universitätsbereich mit begleitender Unterstützung umzusetzen, bedarf es charakterstarker Persönlichkeiten im Universitätsrat. Menschen, die statutengemäß vorsätzliche Körperverletzung als Tugend pflegen, gehören nicht dazu. Ganz zu schweigen vom geistigen Unrat, der in den letzten Wochen angeschwemmt wurde. (Stefan Schön, 9.2.2018)