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Das Medieninteresse am Prozess gegen Helmut O. war 2008 groß.

Foto: AP/Ronald Zak

Zehn Jahre ist es her, dass Hannes Hirtzberger, Bürgermeister der niederösterreichischen Gemeinde Spitz an der Donau, eine Praline zu sich nahm. Das Schoko-Leckerli hatte der ÖVP-Politiker einen Tag zuvor am 8. Februar 2008, auf der Windschutzscheibe seines Autos samt einem Kuvert gefunden. Darin enthalten war ein Billett, auf dem unter anderem zu lesen war: "Du bist für mich etwas ganz Besonderes." Doch die Praline war vergiftet, mit Strychnin. Hirtzberger wurde in kritischem Zustand ins Spital eingeliefert und musste schließlich in künstlichen Tiefschlaf versetzt werden. Dem Tod entkam er letztlich, doch bis heute ist er ein Pflegefall.

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Am 28. Februar wurde ein Verdächtiger verhaftet, seine DNA stimmte mit einer DNA-Spur auf dem Billett überein. Helmut O. wird schließlich wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Gestanden hat er die Tat nie.

Antrag "steht vor der Türe"

Nun kündigt sein neuer Anwalt Wolfgang Blaschitz an, bald einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen. Bereits Ende 2016 gab es einen Anlauf zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Der Antrag wurde vom früheren Heurigenwirt jedoch wieder zurückgezogen. Laut Blaschitz erfolgte dies, da der damalige Anwalt die Vorgehensweise nicht mit seinem Mandanten abgestimmt hatte.

"Das sollte maximal eine Frage von Wochen, wenn nicht Tagen sein. Das steht unmittelbar vor der Türe", erklärte Blaschitz nun gegenüber orf.at und verwies auf neue Beweise und physikalische Gesetze.

Im Detail geht es um die Frage, ob die Menge Strychnin, die Hirtzberger zu sich genommen hatte, überhaupt in einer Praline Platz findet. Das ist technisch nicht möglich. Das ist, als wollte ich einen Doppler in ein Seidel-Glas füllen", so Blaschnitz. Laut dem Strafverteidiger hätte es dazu rund 17 Pralinen benötigt.

Zwei Gutachten

Der Jurist verwies dabei auf zwei Gutachten, eines aus Österreich eines aus Deutschland, die diese These unterstützen sollen. Dementsprechend hält Blaschnitz andere Tatabläufe und -waffen für möglich, ohne weitere Details zu nennen. Warum es zehn Jahre gedauert hat, bis der Antrag nun gestellt werden soll? "Mein Mandant hat lange gebraucht, um das notwendige Geld aufzutreiben, damit die Gutachten eingeholt werden können", erklärte Blaschnitz.

Zu den Chancen für eine Wiederaufnahme zeigte sich Blaschitz optimistisch. Er gestand aber ein, dass es eine "schwierige Sache" werden könnte, ein rechtskräftiges und vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigtes Urteil auszuhebeln. Der OGH hatte bei einer Berufungsverhandlung im Jahr 2009 die Strafe von ursprünglich 20 Jahren Haft auf eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgedehnt. (red, APA, 11.2.2018)