Austria-Spieler mussten im 325. Wiener Derby vor Wurfgeschoßen geschützt werden.

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Wien – Der Bundesliga-Strafsenat hat am Montagabend Rapid nach dreistündiger Verhandlung wegen der Vorfälle beim Derby am Sonntag vor einer Woche bestraft. Die Hütteldorfer müssen 100.000 Euro Geldstrafe bezahlen, das ist die höchste Summe, zu der je ein Bundesligist verdonnert wurde. 150.000 Euro wären maximal möglich gewesen, man wollte sich offenbar noch Luft nach oben lassen.

Außerdem werden mehrere Sektoren des Allianz-Stadions für zwei Meisterschaftsspiele gesperrt, davon eines bedingt auf zwölf Monate. Die Austria muss wegen missbräuchlicher Verwendung von Pyrotechnik bei ihren Anhängern 3.500 Euro zahlen.

Einspruch "wahrscheinlich"

Die unbedingte Sperre der Zuschauerbereiche wird mit dem Zeitpunkt der Ausfertigung des Beschlusses und damit dessen Rechtsgültigkeit wirksam. Das nächste Rapid-Heimspiel gegen Sturm Graz am Samstag ist von den Sanktionen also noch nicht betroffen. Von der Sektorensperre betroffen sind der Block West, auf dem die Rapid-Ultras beheimatet sind, sowie je zwei angrenzende Sektoren auf der Haupttribüne und der Gegengeraden. Große Teile der gegenüberliegende Hintertortribüne (Nord) müssen ebenfalls leer bleiben.

Rapid behält sich das Einlegen eines Rechtsmittels gegen die Höhe der Geldstrafe vor, bezeichnete ein solches Vorgehen in einer Aussendung jedoch als "wahrscheinlich".

Derby wegen Wurfgeschoßen unterbrochen

Die Begegnung zwischen Rapid und Austria musste am 4. Februar wegen aus dem Rapid-Fansektor geworfener Gegenstände für rund zehn Minuten unterbrochen werden. Zunächst war bereits in der Anfangsphase Austria-Regisseur Raphael Holzhauser, der einen Corner ausführen wollte, von Geschossen leicht verletzt worden. Als nach 26. Minuten auch Felipe Pires beworfen wurde, schickte der Schiedsrichter beide Teams vorübergehend in die Kabinen. In der Schlussphase hatten dann zwei aufs Feld gelaufene Zuschauer auch noch einen vielversprechenden Austria-Angriff unterbunden – die Security ließ sie gewähren. Das Spiel endete schließlich 1:1.

Die Bundesliga hatte bereits am Tag nach den Vorfällen klargestellt, dass diese aus ihrer Sicht "nicht als Einzelfall abzutun" seien. Rapid-Fans waren schließlich bereits in der jüngeren Vergangenheit mehrfach durch Fehlverhalten aufgefallen.

Ob das am Sonntag im Spiel in der Südstadt gegen Admira von jenen ausgerollte widerliche, auf den Angriff auf Holzhauser gemünzte Transparent (Wortlaut: "Dem Woamen platzt a Wimmerl auf und ihr machts an Skandal daraus") in der Entscheidungsfindung eine Rolle gespielt hat, muss offenbleiben. Hilfreich dürfte es eher nicht gewesen sein.

"Zeichen setzen"

Die Urteilsbegründung lautet wie folgt: "Aufgrund der Schwere der Vergehen und der gehäuften Anzahl an Vorfällen in den vergangenen Jahren galt es, ein deutliches Zeichen zu setzen. Es kann nicht sein, dass ein gegnerischer Spieler Angst um seine körperliche Unversehrtheit haben muss, wenn er zum Eckball antritt oder zwei Personen das Spiel bei einem Angriff der gegnerischen Mannschaft stören."

Die Sektorensperre sei so gewählt worden, "um die Bildung eines alternativen Fansektors zu verhindern, wie es bereits in der Vergangenheit bei einer ähnlichen Sanktion gegen den SK Rapid Wien passiert ist". Gemeint ist ein Match gegen Altach im März 2015, bei dem im Wiener Stadion eine Heimsektorsperre gegolten hatte. Entgegen einem Spruch des Strafsenats hatte Rapid damals auch zugelassen, dass bestimmte Fan-Utensilien mitgebracht wurden. Mit einer daraufhin ausgesprochenen Geldstrafe von 15.000 Euro war der Verein damals recht billig davongekommen.

Davon, dass ein Spiel der Sperre auf Bewährung ausgesetzt wurde, erhoffe man sich präventive Wirkung.

Rapid: Strafe war zu erwarten

Rapid erklärte in einer Stellungnahme, dass eine Strafe aufgrund der Vorfälle zu erwarten gewesen sei. Man müsse diese "vorläufig zur Kenntnis nehmen". Vor dem Urteil hatte der Klub angekündigt, sich im Fall einer Verurteilung an derzeit 13 Personen, die nach dem Spiel zweifelsfrei als Übeltäter identifiziert werden konnten, schadlos halten zu wollen. (bausch, 12.2.2018)