Dresden – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den deutschen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier wegen des Verdachts der Beleidigung in einem Tweet über Prominentensohn Noah Becker eingeleitet. "Jetzt gehen die Ermittlungen los", sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Hasse der Zeitung "Welt" (Mittwochsausgabe).

Zuvor habe der Bundestag gegen diesen Schritt innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 48 Stunden keinen Widerspruch eingelegt. Damit ist die Immunität von Maier für die Dauer des Verfahrens aufgehoben.

Ermittlungsverfahren

Dem Bericht zufolge unterrichtete die Anklagebehörde Maier in den vergangenen Tagen über die geplante Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. "Herr Maier hat sich daraufhin bisher nicht geäußert", sagte Lorenz der "Welt".

Auslöser für den Schritt der Strafverfolgungsbehörde war ein Tweet, der am 2. Jänner über den persönlich auf Maier angemeldeten Twitter-Account verbreitet wurde. Darin wird Noah Becker, Sohn der Tennislegende Boris Becker, als "kleiner Halbneger" verunglimpft. Maier behauptete, den Tweet nicht selbst verfasst zu haben. Diese Darstellung hat er gegenüber der Staatsanwaltschaft aber nicht vorgebracht.

Mitarbeiter "zur Rede gestellt"

Kurz nach Veröffentlichung löschte Maier den Tweet. Er habe den von ihm bezichtigten Mitarbeiter "zur Rede gestellt und ihm eine Abmahnung erteilt", schrieb der sächsische Politiker in einer internen E-Mail an den Sprecher der AfD-Fraktion, Christian Lüth.

Beckers Rechtsanwalt, der Berliner Jurist Christian-Oliver Moser, erstattete Strafanzeige gegen Maier. Zudem ging Moser im Auftrag seines Mandanten gegen den Politiker zivilrechtlich vor und ließ ihm die strittigen Äußerungen per einstweiliger Verfügung verbieten. (APA, 14.2.2018)