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Tattoos bei der Polizei: Innenminister Herbert Kickl will die Schwelle für potenzielle Schüler senken. Bislang waren Tätowierungen nur dann erlaubt, wenn sie auch mit Sommeruniform nicht sichtbar waren – künftig könnten auch Polizisten mit Unterarmtätowierungen auf Österreichs Straßen zu sehen sein.

Foto: Reuters/AMIR COHEN

Ob sie nun ästhetisch aussehen oder nicht, darüber lässt sich im Einzelfall vortrefflich diskutieren, wie etwa im Forum eines STANDARD-Videos. Klar ist jedenfalls: Tattoos sind mittlerweile zum Mainstream geworden. Fast ein Viertel der Österreicher und Österreicherinnen ist tätowiert, zeigt eine 2016 vom Imas-Institut veröffentlichte Studie. Bei der Arbeitssuche und auch am Arbeitsplatz hätten sie es nicht leicht, häufig werde diskriminiert, beklagen Betroffene.

Was darf der Arbeitgeber überhaupt vorschreiben? Welche "Peckerl" sind wann okay?

Tätowierungen fallen arbeitsrechtlich unter den Bereich Outfit beziehungsweise Bekleidung, "also unter das äußere Erscheinungsbild", sagt Erwin Fuchs, selbstständiger Anwalt (Northcote Recht). Bisher gebe es erst relativ wenige gerichtliche Entscheidungen diesen Bereich betreffend.

Der Fall rosa Haarband

Ein aufsehenerregender Fall war der von Ali K., Busfahrer bei den Linzer Linien. K. wurde gekündigt, weil er ein rosa Haarband trug – trotz Elternteilzeit und der damit verbundenen besseren Jobabsicherung. "Er hat sich gegen die Weisung des Arbeitgebers gewandt, er dürfe im Dienst kein rosafarbenes Haarband tragen. Der Arbeitgeber argumentierte, dass das dem Ansehen des Unternehmens schaden könnte", sagt Fuchs.

In dritter Instanz entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) schließlich, dass Eingriffe des Arbeitgebers in die Persönlichkeitsrechte des Dienstnehmers guter Gründe bedürfen – die hier nicht vorlägen. "Die Begründung war, dass der Großteil der Fahrgäste wohl auch in den Bus einsteigt, wenn der Busfahrer ein rosa Haarband trägt."

"Kein Stigma mehr"

Ähnlich seien die Regelungen für Piercings und Tätowierungen. "In der Arbeitszeit kann sie ein Arbeitgeber nur dann verbieten, wenn, wie zum Beispiel im Bankbereich, viel Kundenkontakt notwendig ist und die Seriosität leidet." Die Definition darüber, was noch als seriös gelten kann und was nicht, ist freilich nicht einfach. Fuchs: "Die Gesellschaft wandelt sich. Dezente Tätowierungen sind längst kein Stigma mehr."

"Überhaupt kein Problem" habe, wer dezente Tätowierungen trägt und sie leicht verstecken kann. Auch Arbeitnehmer ohne Kundenkontakt müssten sich keine Sorgen machen, so der Arbeitsrechtsexperte. "Im Innendienst ist es komplett gleichgültig, ob jemand eine Tätowierung am Unterschenkel hat." Ebenso bei Piercings: "Ein Zungen-, Nasen- oder Lippenpiercing wird für einen Call-Center-Agenten völlig gleichgültig sein. Bei einem Bankmitarbeiter kann es problematisch werden." Dann könne der Arbeitgeber etwa auch die Weisung erteilen, den Körperschmuck bei der Arbeit rauszunehmen.

Möglicher Kündigungsgrund

Für Mitarbeiter mit viel Kundenkontakt gilt laut Fuchs außerdem: "Lassen sie sich an nicht verdeckbaren Körperstellen, etwa dem Gesicht, tätowieren oder piercen und widerspricht das dem branchenüblichen Auftreten, kann das ein Kündigungsrechtfertigungsgrund sein." (Lisa Breit, 19.2.2018)