Linz – Auch wenn kürzlich mit Gustavs Klimts Grafik "Zwei Liegende" eines von vier aus der Neuen Galerie der Stadt Linz (heute Lentos) verschwundenen Bildern aufgetaucht ist, hat sich das Landesgericht am Freitag erneut mit allen Werken befasst. Es muss nach dem bereits rechtskräftig abgeschlossen geglaubten Prozess aufgrund eines Wiederaufnahmeantrags der Stadt nochmals Beweismittel prüfen.

Seit 2006 streiten die Erben der Kunstsammlerin Olga Jäger und die Stadt Linz um die Bilder, neben der Klimt-Grafik auch drei Werke von Egon Schiele. Die Eigentümerin hatte sie der Neuen Galerie geliehen. Als ihre Erben im Nachlass den Leihschein fanden und ihn einlösen wollten, waren die Werke verschwunden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zahlte die Stadt Linz schließlich insgesamt 8,34 Millionen Schadensersatz plus Zinsen.

Schriftstück aus Archiv

Damit wäre der Fall erledigt – theoretisch. Denn im Juni 2016 entdeckte die Lentos-Vizedirektorin im Archiv zufällig ein Schriftstück, wonach die Mutter der Erben bereits 1990 die Bilderleihe aufgekündigt habe und damit – zumindest nach Rechtsmeinung der Stadt – die erst 16 Jahre später eingeklagten Schadensersatzansprüche verjährt seien. Dies war für Linz Anlass, eine Wiederaufnahme des Prozesses anzustreben, man scheiterte jedoch in zwei Instanzen.

Erst der Oberste Gerichtshof kam zu der Ansicht, dass das Verfahren über die Wiederaufnahme fortgesetzt werden müsse, da jenes neue Beweismittel von der ersten Instanz nicht ausreichend gewürdigt worden sei.

Zwei Richter und Verhandlungen

Das wird nun nachgeholt – und zwar gleich von zwei Richtern in zwei Verhandlungen. Grund ist, dass ursprünglich in zwei verschiedenen Prozessen um die insgesamt vier Bilder gestritten wurde. Jener Richter, in dessen Verfahren es um drei Bilder geht, für die mit 8,24 Mio. Euro der Großteil des Schadenersatzes gezahlt wurde, hat für 20. April im Archiv der Stadt Linz im neuen Rathaus, den Auffindungsort jenes Schriftstückes, einen Lokalaugenschein angesetzt.

Zudem sollen weitere Zeugen gehört werden, unter anderem der Archivar sowie der seinerzeitige Kulturdirektor der Stadt. Anschließend werde entschieden, ob es eine neuerliche Verhandlung geben wird.

Der zweite Richter, dessen Verfahren erheblich kleiner ist, hat nach der ersten Tagsatzung am Freitag auf unbestimmte Zeit vertagt. Es soll abgewartet werden, was in der Parallelverhandlung geschieht. Die Tatsache, dass eine Zeichnung jetzt aufgetaucht ist, sei laut Gericht für dieses Verfahren nicht relevant. (APA, 16.2.2018)