Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (rechts) darf auf die Unterstützung von ÖVP-Chef Sebastian Kurz hoffen.

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Bundespräsident Alexander Van der Bellen würde sich gegen Wolfgang Brandstetter und Andreas Hauer als Verfassungsrichter nicht querlegen, heißt es in informierten Kreisen.

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Wien – ÖVP und FPÖ sind sich laut Regierungskreisen bei zentralen Personalfragen einig. Am Mittwoch werden vom Ministerrat sowohl die Weichen im Verfassungsgerichtshof (VfGH) als auch bei den Universitätsräten gestellt. Wie berichtet, gab es zuletzt noch interne Diskussionen, sowohl zwischen ÖVP und FPÖ als auch innerhalb der Freiheitlichen.

Beim VfGH waren einige Entscheidungen schon länger unstrittig. Die aktuelle Vizepräsidentin Brigitte Bierlein soll als erste Frau VfGH-Präsidentin werden und in dieser Funktion Gerhart Holzinger ablösen, der in Pension geht. Der ebenfalls von der ÖVP nominierte Richter Christoph Grabenwarter gilt als neuer Vizepräsident gesetzt.

Nur ein Regierungsticket

Darüber hinaus sind noch drei Richterposten vakant. Einen schlägt die Regierung vor, zwei werden vom Parlament nominiert, am Ende braucht es jeweils die Zustimmung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen.

Für die beiden Parlamentstickets bleibt aber noch etwas Zeit. Am Freitag und kommenden Dienstag finden im Hohen Haus nämlich noch Hearings mit den Bewerbern (es gab mehr als 40) statt. Eingeladen werden alle Kandidaten, die die Voraussetzungen laut Verfassung erfüllen (rechts- oder staatswissenschaftliches Studium, zehn Jahre juristische Berufserfahrung).

Erst nach diesen Hearings werden also alle Entscheidungen offiziell sein. Inoffiziell gab es aber längst Vorgespräche. Die ÖVP hat den Blauen zwei Richter zugesagt. Als mehr oder weniger fix gilt auf FPÖ-Seite Andreas Hauer von der Johannes Kepler Uni Linz. Auch wenn er, wie viele andere FPÖler, Burschenschafter ist, soll Van der Bellen gegen den 52-Jährigen keine Einwände haben. Er gilt als Favorit für das Regierungsticket.

Laut Presse soll das zweite FPÖ-Ticket Anwalt Michael Rami bekommen. Ebenfalls gehandelt wird aber noch immer der Vizepräsident der Wiener Rechtsanwaltskammer Michael Rohregger. Sein Vorteil: Er gilt zwar als FPÖler, ist aber auch Mitglied eines schwarzen Anwaltsklubs. Da nicht alle in der ÖVP darüber glücklich sein sollen, dass die FPÖ gleich zwei Verfassungsrichter bekommt, könnte er also ein klassischer Kompromisskandidat sein. Ähnlich wie bei Hauer gilt: Widerstand des Präsidenten ist nicht zu erwarten.

"Krone" wichtiger als VfGH

Definitiv nicht Richter wird der von Teilen der FPÖ geschätzte Anwalt und "Krone"-Autor Tassilo Wallentin, der am Wochenende erklärt hatte, mit einem von der "Krone" geplanten neuen digitalen Projekt könne er mehr bewirken als im Höchstgericht. Freilich: Die ÖVP hatte den Blauen zuvor bereits klargemacht, den Juristen, der für seine mitunter obskuren Kolumnen bekannt ist, keinesfalls zu akzeptieren (wie auch Van der Bellen).

Das dritte Ticket wird, wie berichtet, an Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) gehen, der seit Montag auch Präsident des Filmarchivs Österreich aus. Trotz Bedenken bei Höchstrichtern steht Türkis-Blau nach Informationen des STANDARD weiter zum Ex-Vizekanzler. Trotz schiefer Optik ist hier ebenfalls nicht mit Widerstand Van der Bellens zu erwarten, da die fachliche Expertise des Exministers unbestritten sei, wie es heißt.

Präsentiert werden soll am Mittwoch auch die Liste jener 60 Uni-Räte, die von der Regierung vorgeschlagen werden müssen. Auch hier gab es zuletzt Unstimmigkeiten, weil die ÖVP drei von den Freiheitlichen vorgeschlagenen Kandidaten als zu rechts einstufte. Kolportiert wurde nun am Montag, dass die FPÖ auf die Nominierung des für die "Aula" schreibenden Mathematikprofessors Werner Kuich sowie des Burschenschafters Philipp Raich verzichtet.

Alois Gruber, ebenfalls Burschenschafter und von der ÖVP mit Skepsis betrachtet, könnte hingegen doch vom Koalitionspartner akzeptiert werden. Bestätigt ist das allerdings nicht. Eine weitere Verschiebung kann sich Türkis-Blau jedenfalls nicht mehr leisten. Gibt es bis Ende Februar keine neuen Uniräte, tritt eine Säumnisbestimmung in Kraft und die Amtsgeschäfte der Räte gehen auf Bildungsminister Heinz Faßmann über. (Günther Oswald, 19.2.2018)