Wien – Für gleich drei Volksbegehren sind derzeit Unterstützungserklärungen möglich. Eines davon ist das Volksbegehren "Asyl europagerecht umsetzen", das wie die anderen beiden breiten Zuspruch findet. Seit seinem Start Ende Jänner konnte das Begehren bereits knapp 30.000 Unterschriften sammeln. Damit hat auch dieses die Unterschriftenhürde für den Antrag einer Eintragungswoche erfolgreich genommen. Das "Don't smoke"-Volksbegehren wurde inzwischen von 270.000 Unterstützern unterzeichnet. Ebenso schaffte das Frauenvolksbegehren die Marke von 100.000, womit beide fix im Nationalrat behandelt werden müssen.
Der Initiator des Asyl-Volksbegehrens, Anatolij Volk, einst Mitglied der Piratenpartei und heute unabhängig engagiert, formuliert als Forderung eine faire Verteilung und Finanzierung im europäischen Asylwesen. "Jene Asylkosten, die über Österreichs gerechten EU-Anteil hinausgehen, sollen von den laufenden EU-Beitragszahlungen zweckgebunden abgezogen werden", heißt es im Text wörtlich. Darüber hinaus sollen ein Asylfinanzausgleich und ein besseres Management der EU-Außengrenzen eingerichtet werden. Volk möchte mit der Initiative ein "Zeichen setzen, damit das Asylwesen gemeinsam gelebt und umgesetzt wird". Solidarität dürfe nicht nur plakatiert werden.
Solidarität auch von Nettoempfängern gefordert
Kritik übt Volk dabei an Nettoempfängern von EU-Geldern, die mehr Mittel erhalten, als sie Beiträge zahlen, beispielsweise Ungarn und Polen. Die genannten Länder würden von Solidarität profitieren, diese aber wiederum im Asylwesen nicht mittragen. Die EU leitete 2017 gegen diese Länder Vertragsverletzungsverfahren ein, da sie es ablehnten, im Zuge der Umverteilung Flüchtlinge nach einem Quotensystem aufzunehmen.
Einen Zeitpunkt zur Beantragung einer Eintragungswoche habe man noch nicht ins Auge gefasst. Mit Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, werde man aber die nächsten Schritte besprechen. Unterstützungserklärungen können weiterhin auf Ämtern und online abgegeben werden. (Verena Richter, 21.2.2018)