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Ob die Versicherungen im Rahmen des Rechtsschutzes für die Optioment-Opfer Rechtskosten übernehmen werden, ist offen. Die unklare Situation in Zusammenhang mit Bitcoin erschwert die Lage.

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Wien – Es sind mittlerweile rund 170 betroffene Optioment-Anleger, die sich bei der Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner gemeldet haben. Anwalt Ronald Frankl will die Ansprüche der betrogenen Optioment-Anleger erheben und gegebenenfalls auch vor Gericht vertreten. Er zeigte sich dabei zuletzt immer verhalten zuversichtlich, dass es gelingen könnte, zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen. Das hänge aber auch davon ab, wer als Gegenüber der betroffenen Anleger ausgemacht werden könne und ob man sich an dieser/n Person/en schadhaft halten könne.

Wie die ganze Causa in einem gerichtlichen Verfahren aussehen wird, hängt nicht nur von den laufenden Ermittlungen ab. Eine wichtige Rolle dabei spielt auch, ob die betroffenen Anleger bezüglich der entstehenden Rechtskosten auf ihre Rechtsschutzversicherung vertrauen können.

Vorsichtige Versicherungen

Die ersten Rückmeldungen, die Frankl von Versicherungen erhalten hat, zeigen, "dass es keine klare Deckungszusage gibt". Es ergebe sich der Eindruck, dass die Versicherungen hier selbst noch sehr vorsichtig agierten, denn Bitcoin zähle in Österreich nicht zu einem offiziellen Zahlungsmittel oder offiziell als Möglichkeit zur Veranlagung. Allein daraus sei eine Deckung durch die Rechtsschutzversicherung fraglich. Dass das Optioment-System als Pyramidenspiel aufgebaut war, muss laut Christian Prantner, Finanzexperte der Arbeiterkammer Wien, noch nicht dazu führen, dass es keine Deckung gibt. "Ganz allgemein gibt es in den Allgemeinen Rechtsschutz-Musterbedingungen einen Ausschluss für Spiel- und Wettverträge", präzisiert hier der VVO, der Verband der Versicherungsunternehmen Österreich. Darauf könnten sich Versicherer stützen.

Die Rechtslage zu Kryptoinvestments ist, wie erwähnt, nämlich nicht geklärt. Ob diese als Finanzinstrument einzustufen sind, ist offen. In Deutschland etwa hat die Aufsicht Bafin solche Investments als Finanzinstrument eingestuft. In Österreich schweben Bitcoin und Co im luftleeren Raum, sind weder konzessionspflichtig, noch fallen sie unter das Wertpapieraufsichtsgesetz. Von unterschiedlichen Institutionen in Österreich gebe es derzeit unterschiedliche Ansichten – eine Einigung scheint nicht in Sicht. Dass die Versicherungen hier groß in die Bresche springen werden, glaubt Prantner daher nicht. Es würde wohl jeder Fall extra geprüft.

Finanzkrise kostete 70 Millionen

Seit der Finanzkrise sind Versicherungen hier besonders vorsichtig und haben Finanzgeschäfte teilweise auch aus den Rechtsschutzverträgen genommen, denn die Vertretungen während der Finanzkrise haben bei den Versicherungen mit rund 70 Millionen Euro zu Buche geschlagen. In Summe zeigt man sich bei der AK daher wenig optimistisch bezüglich solch einer Deckung. Leichter wäre es, so Prantner, wenn einem Optioment von einem Vermögensberater als Geldveranlagung verkauft worden wäre. Dann wäre der betreffende Berater eine potenzielle Adresse für eine Klage und Schadenersatzansprüche.

Was passiert, wenn die Versicherungen nicht einspringen? Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten: Es wird betroffene Optioment-Anleger geben, die ein Verfahren selbst finanzieren können. Für jene, die das nicht können und keine Deckung durch ihre Versicherung erhalten werden, bietet Anwalt Frankl ein, wie er sagt, "faires Angebot für eine Pauschallösung". Möglich wäre auch noch, dass jene Betroffenen, die die Kosten weder selbst tragen noch das Pauschalpaket nehmen wollen beziehungsweise können, ihre Ansprüche an einen Prozessfinanzierer abtreten, der dann die Kosten übernimmt und dafür an der erstrittenen Schadenssumme beteiligt ist.

Betroffene werden wohl noch länger im Dunkeln tappen müssen. Der Bedarf an rechtlicher Beratung und Fragen, die es zu klären gilt, sei jedenfalls groß. "Wir kommen mit den Informationsgesprächen kaum nach", sagt Frankl. (Bettina Pfluger, 22.2.2018)