Ein Aufsatz bringt Andreas Hauser, Kandidat für einen Höchstrichterposten, in Schwierigkeiten.

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Wien – Aufregung um den wohl künftigen Verfassungsrichter Andreas Hauer. Der "Falter" hat einen Beitrag des Linzer Verfassungsrechtlers, der als FPÖ-nahe gilt, ausgegraben, in dem dieser den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte "mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft" hält.

Konkret geht es um einen Vortrag aus dem Jahr 2010 über die "Sicherheitsverwaltung und die EMRK", der im Jahr 2012 auch in einer Schriftenreihe des Innenministeriums erschienen ist. Hauer rügt darin die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) "in Belangen der Fremdenpolizei", wie der "Falter" schreibt. Wörtlich soll es darin heißen: "Der EGMR kann (..) getrost als mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft bezeichnet werden, die sich in den vergangenen Jahrzehnten in Westeuropa etabliert hat". Der EGMR, so Hauer weiter, "behindert die Sicherheitsverwaltung bei der Wahrnehmung ihres menschenrechtlichen Schutzauftrages".

"Abstrakte Interesse an der öffentlichen Sicherheit"

Und die Zeitung zitiert weiter: "Dem EGMR ist der Vorwurf zu machen, dass er bei seinen Entscheidungen zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber straffälligen Fremden einseitig nur die grundrechtlich anerkannten Interessen des Fremden dem abstrakten Interesse an der öffentlichen Sicherheit, nicht aber den Grundrechten der Verbrechensopfer gegenüber stellt, wobei bei dieser Gegenüberstellung jedenfalls auch zu berücksichtigen ist, dass sich der Täter aus freien Stücken für den Rechtsbruch (und gegen die Menschenrechte anderer) entschieden hat, während das Opfer ungefragt Eingriffe in seine Menschenrechte hinnehmen musste."

DER STANDARD hat bei Hauer am Samstag um eine Stellungnahme angesucht, die Anfrage blieb bisher noch unbeantwortet.

Beim ersten Hearing im Parlament für die zwei freie Richterposten am Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag war der Aufsatz noch nicht bekannt, ein weiteres soll nächste Woche folgen. SP-Justizsprecher Hannes Jarolim hatte da von Hauer noch wissen wollen, ob er sich angesichts seiner Mitgliedschaft bei der Burschenschaft Corps Alemannia Wien zu Linz nicht nur zur "Staatsnation", sondern auch zur österreichischen "Volksnation" bekenne. Hauer habe, so berichtete es Jarolim nach dem Hearing, dies klar bejaht.

Neos halten Hauer für untragbar

Neos-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak hält den von den Freiheitlichen favorisierten Hauer deshalb als Verfassungsrichter für untragbar. "Ich bin fassungslos", sagte Scherak am Samstag. Es gehe nicht an, dass ein Höchstrichter einem anderen Höchstgericht vorwirft, der Kriminalität Vorschub zu leisten, und es sei erschreckend, dass so etwas von einem Professor der Juristerei komme. Hauer habe im Hearing am Freitag schon fragwürdige Antworten zur Frage des Versammlungsrechts geliefert. Mit den nun neu aufgetauchten Aussagen sei Hauer für den VfGH "schlichtweg unwählbar", meinte Scherak. "Ich kann nur appellieren, so jemanden nicht zum Verfassungsrichter zu bestellen. Es gab im Hearing ausgezeichnete andere Kandidaten." (red, 24.02.2018)